Die Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser ersetzt frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren außerhalb von Gebäuden – von Zuleitungs- und Ableitungsrohren über Heizungs-, Gas- und Regenwasseranlagen bis zu erneuerbaren Energien. Je nach Komfort- oder TOP-Tarif gelten unterschiedliche Entschädigungsgrenzen und Nachweisregelungen bei Ableitungsrohren.
Der Versicherer leistet Entschädigung für außerhalb von Gebäuden eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den
- a) Zuleitungsrohren der Wasserversorgung,
- b) Rohren der Heizungs- und Klimaanlagen,
- c) Rohren von Anlagen der erneuerbaren Energien (z. B. Solarthermie, Geothermie-, Wärmepumpenanlagen, Photovoltaikanlagen) oder bioenergetischen Anlagen,
- d) Rohren von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen,
- e) Rohren von Gasleitungen,
soweit der Versicherungsnehmer die Gefahr für diese Rohre trägt und sie der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen oder sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden.
Komfort Tarif: Leitungswasser- und Bruchschäden außerhalb von Gebäuden
Der Komfort Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser bietet zuverlässigen Schutz bei Leitungswasser- und Bruchschäden außerhalb von Gebäuden.
Der Versicherer leistet Entschädigung für außerhalb von Gebäuden eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den
- a) Zuleitungsrohren der Wasserversorgung,
- b) Rohren der Heizungs- und Klimaanlagen,
- c) Rohren von Anlagen der erneuerbaren Energien (z. B. Solarthermie, Geothermie-, Wärmepumpenanlagen, Photovoltaikanlagen) oder bioenergetischen Anlagen,
- d) Rohren von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen,
- e) Rohren von Gasleitungen,
- f) Rohren von Schwimmbecken,
- g) Rohren von Regenwassernutzungsanlagen (z. B. Zisternenrohren),
- h) Regenrohren,
- i) Rohren von Fäkalienanlagen/ Kläranlagen
soweit der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt.
Komfort Tarif: Bruchschäden an Ableitungsrohren außerhalb von Gebäuden
Der Komfort Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser bietet umfassenden Schutz bei Leitungswasser- und Bruchschäden an Ableitungsrohren außerhalb von Gebäuden.
Der Versicherer leistet Entschädigung für außerhalb von Gebäuden eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Ableitungsrohren der Wasserversorgung soweit
- a) diese Rohre der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen,
- b) der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt,
- c) die Reparaturkosten nicht durch das Versorgungsunternehmen oder sonstige Dritte zu tragen sind.
Dies gilt nicht für Rohre, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen.
Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf 1.000,- Euro begrenzt.
Die hierfür vereinbarte Entschädigungsgrenze erhöht sich auf 5.000 EUR, sofern das Gebäude im Schadenfall nicht älter als 30 Jahre ist oder der Versicherungsnehmer im Schadenfall nachweist, dass in den letzten 10 Jahren vor Eintritt des Schadens eine Dichtheitsprüfung der Ableitungsrohre durchgeführt wurde und keine Mängel oder Schäden festgestellt wurden, bzw. die dabei beanstandeten Mängel oder Schäden nachweisbar erfolgreich behoben wurden.
Komfort Tarif: Leitungswasser- und Nässeschäden
Der Komfort Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser bietet zuverlässigen Schutz bei Leitungswasser- und Nässeschäden.
Der Versicherer leistet ebenfalls Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen, welches aus
- a) Zierbrunnen, Wassersäulen, Terrarien,
- b) Schwimmbecken und Whirlpools,
- c) Saug-/ Wischroboter und deren Absaugstationen
- d) Regenwassernutzungsanlagen (z. B. Zisternen),
- e) Regenrohren,
- f) Lüftungsanlagen,
- g) Fäkalienanlagen / Kläranlagen
ausgetreten ist.
TOP Tarif: Leitungswasser- und Bruchschäden außerhalb von Gebäuden
Der TOP Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser bietet umfassenden Schutz bei Leitungswasser- und Bruchschäden außerhalb von Gebäuden.
Der Versicherer leistet Entschädigung für außerhalb von Gebäuden eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den
- a) Zuleitungsrohren der Wasserversorgung,
- b) Rohren der Heizungs- und Klimaanlagen,
- c) Rohren von Anlagen der erneuerbaren Energien (z. B. Solarthermie, Geothermie-, Wärmepumpenanlagen, Photovoltaikanlagen) oder bioenergetischen Anlagen,
- d) Rohren von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen,
- e) Rohren von Gasleitungen,
- f) Rohren von Schwimmbecken,
- g) Rohren von Regenwassernutzungsanlagen (z. B. Zisternenrohren),
- h) Regenrohren,
- i) Rohren von Fäkalienanlagen/ Kläranlagen
soweit der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt.
TOP Tarif: Bruchschäden an Ableitungsrohren außerhalb von Gebäuden
Der TOP Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser bietet umfassenden Schutz bei Leitungswasser- und Bruchschäden an Ableitungsrohren außerhalb von Gebäuden.
Der Versicherer leistet Entschädigung für außerhalb von Gebäuden eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Ableitungsrohren der Wasserversorgung soweit
- a) diese Rohre der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen,
- b) der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt,
- c) die Reparaturkosten nicht durch das Versorgungsunternehmen oder sonstige Dritte zu tragen sind.
Dies gilt nicht für Rohre, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen.
Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf 20.000,- Euro begrenzt.
Die hierfür vereinbarte Entschädigungsgrenze entfällt, sofern das Gebäude im Schadenfall nicht älter als 30 Jahre ist oder der Versicherungsnehmer im Schadenfall nachweist, dass in den letzten 10 Jahren vor Eintritt des Schadens eine Dichtheitsprüfung der Ableitungsrohre durchgeführt wurde und keine Mängel oder Schäden festgestellt wurden, bzw. die dabei beanstandeten Mängel oder Schäden nachweisbar erfolgreich behoben wurden.
Was bedeutet das konkret?
Rohre und Leitungen verlaufen nicht nur im Haus, sondern auch außerhalb – etwa im Boden auf dem Grundstück. Platzen solche Rohre durch Frost oder brechen sie aus anderen Gründen, springt die Gebäudeversicherung ein. Abgedeckt sind zum Beispiel Wasserzuleitungen, Heizungs- und Gasrohre, Anlagen für erneuerbare Energien sowie Ableitungsrohre (Abwasser). Voraussetzung ist unter anderem, dass Sie als Versicherungsnehmer die Gefahr für diese Rohre tragen. Bei den Ableitungsrohren gilt eine Höchstgrenze, die sich mit einer aktuellen Dichtheitsprüfung oder bei jüngeren Gebäuden erhöht bzw. entfällt. Der TOP Tarif bietet dabei höhere Grenzen und einen erweiterten Umfang als der Komfort Tarif.
Häufige Fragen
Welche Rohre außerhalb des Gebäudes sind versichert?
Versichert sind unter anderem Zuleitungsrohre der Wasserversorgung, Rohre der Heizungs- und Klimaanlagen, Rohre von Anlagen der erneuerbaren Energien, Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen sowie Gasleitungen – im Komfort- und TOP Tarif zusätzlich Rohre von Schwimmbecken, Regenwassernutzungsanlagen, Regenrohre und Rohre von Fäkalien-/Kläranlagen. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt.
Wie hoch ist die Entschädigung bei Bruchschäden an Ableitungsrohren?
Im Komfort Tarif ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf 1.000,- Euro begrenzt und erhöht sich auf 5.000 EUR unter den genannten Voraussetzungen. Im TOP Tarif liegt die Grenze bei 20.000,- Euro und entfällt unter den genannten Voraussetzungen.
Wann erhöht sich die Entschädigungsgrenze bei Ableitungsrohren?
Die Grenze erhöht sich (Komfort) bzw. entfällt (TOP), sofern das Gebäude im Schadenfall nicht älter als 30 Jahre ist oder der Versicherungsnehmer nachweist, dass in den letzten 10 Jahren vor dem Schaden eine Dichtheitsprüfung der Ableitungsrohre durchgeführt wurde und keine Mängel festgestellt wurden bzw. beanstandete Mängel nachweisbar erfolgreich behoben wurden.
Sind auch gewerblich genutzte Rohre mitversichert?
Nein. Für die Ableitungsrohre gilt der Schutz nicht für Rohre, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen.
Welche Nässeschäden durch austretendes Leitungswasser sind erfasst?
Der Komfort Tarif leistet für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen – etwa aus Zierbrunnen, Wassersäulen, Terrarien, Schwimmbecken und Whirlpools, Saug-/Wischrobotern und deren Absaugstationen, Regenwassernutzungsanlagen, Regenrohren, Lüftungsanlagen sowie Fäkalien-/Kläranlagen.