Die Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser übernimmt frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren und Installationen innerhalb des Gebäudes – von der Wasserversorgung über Heizungs- und Klimaanlagen bis zu Anlagen der erneuerbaren Energien. Die Komfort- und TOP-Tarife erweitern den Schutz zusätzlich auf Armaturen, Sanitäreinrichtungen, Regenwassernutzungsanlagen und Heizkörper.
Der Versicherer leistet Entschädigung für innerhalb von Gebäuden eintretende
a) frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren
- der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen,
- von Heizungs- und Klimaanlagen,
- von Anlagen der erneuerbaren Energien (z. B. Solarthermie, Geothermie-, Wärmepumpenanlagen, Photovoltaikanlagen) oder bioenergetischen Anlagen,
- von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen,
- von Gasleitungen sofern diese Rohre nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
b) frostbedingte Bruchschäden an nachfolgend genannten Installationen / Anlagen:
- Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche,
- Heizkörper, Heizkessel, Wärmeaustauscher, Boiler, Heizungs- und Klimaanlagen,
- Anlagen der erneuerbaren Energien (z. B. Solarthermie, Geothermie-, Wärmepumpenanlagen, Photovoltaikanlagen) oder bioenergetischen Anlagen,
- Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen und Lüftungsanlagen.
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert.
Komfort Tarif
Bruchschäden an Armaturen und Sanitäreinrichtungen:
Der Versicherer leistet Entschädigung für innerhalb von Gebäuden eintretende Bruchschäden an Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Wassermesser, Geruchsverschlüsse) sowie an Sanitäreinrichtungen (z. B. Waschbecken, Toilettenbecken, Bidet, Badewanne, Duschwanne). Nicht versichert sind hierbei Bruchschäden durch Verschleiß bzw. Abnutzung. Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf 500,- Euro begrenzt.
Frostbedingte und sonstige Bruchschäden an weiteren Rohren:
Der Versicherer leistet ebenfalls Entschädigung für innerhalb von Gebäuden eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren
- von Schwimmbädern,
- von Regenwassernutzungsanlagen (z. B. Zisternen),
- Regenrohren,
- von Lüftungsanlagen,
- von Fäkalienanlagen/ Kläranlagen
sofern diese Rohre nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
Frostbedingte Bruchschäden an Regenwassernutzungsanlagen:
Der Versicherer leistet Entschädigung für innerhalb von Gebäuden eintretende, frostbedingte Bruchschäden an Regenwassernutzungsanlagen (z. B. Zisternenanlagen).
TOP Tarif
Bruchschäden an Armaturen und Sanitäreinrichtungen:
Der Versicherer leistet Entschädigung für innerhalb von Gebäuden eintretende Bruchschäden an Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Wassermesser, Geruchsverschlüsse) sowie an Sanitäreinrichtungen (z. B. Waschbecken, Toilettenbecken, Bidet, Badewanne, Duschwanne).
Nicht versichert sind hierbei Bruchschäden durch Verschleiß bzw. Abnutzung.
Frostbedingte und sonstige Bruchschäden an weiteren Rohren:
Der Versicherer leistet ebenfalls Entschädigung für innerhalb von Gebäuden eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren
- von Schwimmbädern,
- von Regenwassernutzungsanlagen (z. B. Zisternen),
- Regenrohren,
- von Lüftungsanlagen,
- von Fäkalienanlagen/ Kläranlagen
sofern diese Rohre nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
Frostbedingte Bruchschäden an Regenwassernutzungsanlagen:
Der Versicherer leistet Entschädigung für innerhalb von Gebäuden eintretende, frostbedingte Bruchschäden an Regenwassernutzungsanlagen (z. B. Zisternenanlagen).
Bruchschäden an Heizkörpern und ähnlichen Installationen:
Der Versicherer leistet Entschädigung für innerhalb von Gebäuden eintretende Bruchschäden an Heizkörpern, Heizkesseln, Boilern, Wärmeaustauschern oder ähnlichen Installationen.
Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf 10.000,- Euro begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Geht innerhalb Ihres Einfamilienhauses ein Rohr oder eine Installation durch Frost oder einen sonstigen Bruch kaputt, greift der Versicherungsschutz. Grundsätzlich abgesichert sind unter anderem Rohre der Wasserversorgung, von Heizungs- und Klimaanlagen sowie von Anlagen der erneuerbaren Energien. Die Tarife Komfort und TOP erweitern diesen Schutz zusätzlich – etwa auf Armaturen, Sanitäreinrichtungen, Schwimmbäder, Regenwassernutzungsanlagen und Heizkörper. Für einzelne Leistungen gelten dabei feste Entschädigungsgrenzen je Versicherungsfall.
Häufige Fragen
Sind Rohre unterhalb der Bodenplatte mitversichert?
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper einschließlich der Bodenplatte. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert.
Sind Bruchschäden durch Verschleiß versichert?
Nein. Bei den Bruchschäden an Armaturen und Sanitäreinrichtungen im Komfort- und TOP Tarif sind Bruchschäden durch Verschleiß bzw. Abnutzung nicht versichert.
Wie hoch ist die Entschädigung für Armaturen und Sanitäreinrichtungen im Komfort Tarif?
Im Komfort Tarif ist die Entschädigung für Bruchschäden an Armaturen sowie an Sanitäreinrichtungen je Versicherungsfall auf 500,- Euro begrenzt.
Welche Grenze gilt für Bruchschäden an Heizkörpern im TOP Tarif?
Die Entschädigung für Bruchschäden an Heizkörpern, Heizkesseln, Boilern, Wärmeaustauschern oder ähnlichen Installationen ist im TOP Tarif je Versicherungsfall auf 10.000,- Euro begrenzt.
Sind Regenwassernutzungsanlagen mitversichert?
Ja. Im Komfort- und TOP Tarif leistet der Versicherer Entschädigung für innerhalb von Gebäuden eintretende, frostbedingte Bruchschäden an Regenwassernutzungsanlagen (z. B. Zisternenanlagen).