Die Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Brand, Blitzschlag und Überspannung durch Blitz sowie durch Explosion, Verpuffung, Implosion, Seng-, Rauch- und Rußschäden zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch die folgenden Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen:
- Brand,
- Blitzschlag und Überspannung durch Blitz,
- Explosion, Verpuffung, Implosion, Sengschäden, Rauch- und Rußschäden.
Was bedeutet das konkret?
Die Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser springt ein, wenn versicherte Sachen durch bestimmte Gefahren Schaden nehmen. Dazu zählen Feuerereignisse wie Brand, aber auch Blitzschlag samt Überspannung durch Blitz sowie Explosion, Verpuffung, Implosion und Seng-, Rauch- und Rußschäden. Werden versicherte Sachen dadurch zerstört, beschädigt oder kommen sie abhanden, leistet der Versicherer Entschädigung.
Häufige Fragen
Welche Gefahren sind in der Gebäudeversicherung abgedeckt?
Abgedeckt sind Brand, Blitzschlag und Überspannung durch Blitz sowie Explosion, Verpuffung, Implosion, Sengschäden, Rauch- und Rußschäden.
In welchen Fällen leistet der Versicherer Entschädigung?
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch die versicherten Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Sind auch Schäden durch Überspannung versichert?
Ja, Überspannung durch Blitz zählt zu den versicherten Gefahren.
Zählen Rauch- und Rußschäden zu den versicherten Gefahren?
Ja, Sengschäden sowie Rauch- und Rußschäden sind ausdrücklich als versicherte Gefahren genannt.