Die Domcura Wohngebäudeversicherung für Einfamilienhäuser bietet umfassenden Schutz, schließt jedoch Schäden durch Krieg und Kernenergie aus. Erfahren Sie, welche Ausnahmen etwa bei Blindgängern und radioaktiven Isotopen gelten und warum der Schutz auf Deutschland beschränkt ist.
a) Ausschluss Krieg:
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.
Der Ausschluss gilt nicht für Schäden an versicherten Sachen, die im Zuge von Räumungs- bzw. Entschärfungsmaßnahmen an unentdeckter Kriegsmunition (Blindgänger) bzw. durch spontane Explosion unentdeckter Kriegsmunition beendeter Kriege zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen.
Voraussetzungen für die Entschädigung:
- Die Räumungs- und Entschärfungsmaßnahmen werden vom Kampfmittelräumdienst bzw. im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften von einem Munitionsfachkundigen durchgeführt.
- Die sprengtechnisch gebotenen Sicherheitsvorkehrungen sind getroffen worden.
- Es liegt ein vorausgegangener Explosionsschaden vor.
Ausfallschäden, die durch die im Vorfeld getroffenen Maßnahmen entstehen, gelten nicht als versichert.
Der Versicherungsschutz ist auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt.
b) Ausschluss Kernenergie:
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Der Ausschluss gilt nicht für Schäden an versicherten Sachen, die als Folge eines unter die Versicherung fallenden Versicherungsfalles durch auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, betriebsbedingt vorhandene oder verwendete radioaktive Isotope entstehen, insbesondere Schäden durch Kontamination und Aktivierung. Dies gilt nicht für radioaktive Isotope von Kernreaktoren.
Was bedeutet das konkret?
Schäden, die durch Krieg oder durch Kernenergie verursacht werden, sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgenommen. Für zwei besondere Situationen gibt es jedoch Ausnahmen: Schäden durch alte, noch nicht entdeckte Kriegsmunition (Blindgänger) können unter bestimmten Bedingungen ersetzt werden, ebenso Schäden durch betriebsbedingt auf dem Grundstück vorhandene radioaktive Isotope. Diese Erläuterung dient nur als Lesehilfe – maßgeblich sind die oben genannten Regelungen.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Krieg versichert?
Nein. Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Gilt der Kriegsausschluss auch für Blindgänger?
Nein, hier gibt es eine Ausnahme. Schäden durch Räumungs- bzw. Entschärfungsmaßnahmen an unentdeckter Kriegsmunition oder durch deren spontane Explosion können ersetzt werden, wenn die Maßnahmen vom Kampfmittelräumdienst bzw. einem Munitionsfachkundigen durchgeführt wurden, die Sicherheitsvorkehrungen getroffen sind und ein vorausgegangener Explosionsschaden vorliegt.
In welchem Gebiet gilt der Versicherungsschutz bei Kriegsmunition?
Der Versicherungsschutz ist auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt.
Sind Schäden durch Kernenergie versichert?
Grundsätzlich nicht. Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen ausgeschlossen.
Gibt es Ausnahmen beim Ausschluss Kernenergie?
Ja. Schäden durch betriebsbedingt auf dem Grundstück vorhandene oder verwendete radioaktive Isotope, insbesondere durch Kontamination und Aktivierung, können als Folge eines versicherten Versicherungsfalles ersetzt werden. Ausgenommen bleiben radioaktive Isotope von Kernreaktoren.