Wer beim DOMCURA Rechtsschutzkonzept mitversichert ist, zeigt dieser Abschnitt. Neben dem Versicherungsnehmer sind unter anderem Partner, Kinder, Enkelkinder und teils Eltern und Großeltern eingeschlossen, wobei einzelne Leistungen zwischen Komfort-Schutz und Top-Schutz variieren.
- Versicherungsnehmer: in allen Tarifen enthalten.
- Ehe- bzw. Lebenspartner: in allen Tarifen enthalten.
- Minderjährige Kinder: in allen Tarifen enthalten.
- Volljährige, unverheiratete Kinder (ohne Altersbegrenzung) bis zur erstmaligen Aufnahme einer auf Dauer angelegten Berufstätigkeit: in allen Tarifen enthalten.
- Enkelkinder (Kinder mitversicherter Kinder unabhängig vom ständigen Aufenthaltsort; sonstige Enkelkinder, solange dauerhaft im Haushalt des Versicherungsnehmers): in allen Tarifen enthalten.
- Nicht mehr erwerbstätige Eltern und Großeltern (im Haushalt des Versicherungsnehmers): in allen Tarifen enthalten.
- Nicht mehr erwerbstätige Eltern und Großeltern nach Umzug aus Haushalt des Versicherungsnehmers in stationäre Pflegeeinrichtungen: im Komfort-Schutz nicht enthalten, Top-Schutz ja.
- Berechtigte Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge: in allen Tarifen enthalten.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt legt fest, welche Personen neben dem Versicherungsnehmer mitversichert sind. Dazu zählen Partner, minderjährige und volljährige unverheiratete Kinder, Enkelkinder sowie nicht mehr erwerbstätige Eltern und Großeltern im Haushalt. Ein Unterschied besteht bei Eltern und Großeltern nach Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung, die nur im Top-Schutz mitversichert sind.
Häufige Fragen
Sind meine Kinder mitversichert?
Ja, minderjährige Kinder sind in beiden Tarifen mitversichert; ebenso volljährige, unverheiratete Kinder ohne Altersbegrenzung bis zur erstmaligen Aufnahme einer auf Dauer angelegten Berufstätigkeit.
Sind meine Eltern mitversichert, wenn sie in ein Pflegeheim ziehen?
Nicht mehr erwerbstätige Eltern und Großeltern nach Umzug aus dem Haushalt in stationäre Pflegeeinrichtungen sind nur im Top-Schutz mitversichert, im Komfort-Schutz nicht.
Gelten Fahrer und Insassen als versichert?
Ja, berechtigte Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge sind in beiden Tarifen mitversichert.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Rechtsschutzversicherung 2023