Beim Rechtsschutz von DOMCURA in Zusammenarbeit mit der Concordia Versicherungs-Gesellschaft a.G. gilt der Grundsatz, dass ergänzend die allgemeinen Rechtsschutzbestimmungen der Paragraphen 1 bis 20 herangezogen werden – und zwar immer dann, wenn nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung getroffen wurde. Damit ist geklärt, welches Regelwerk maßgeblich ist, wenn die speziellen Bedingungen selbst keine gesonderte Vorgabe enthalten.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, gelten die Bestimmungen der Paragraphen 1 bis 20 der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt legt fest, welches Regelwerk zusätzlich gilt. Wenn in den speziellen Bedingungen nichts anderes ausdrücklich geregelt ist, kommen die allgemeinen Rechtsschutzbestimmungen der Paragraphen 1 bis 20 zur Anwendung. Nur wo eine abweichende Regelung ausdrücklich festgelegt wurde, hat diese Vorrang.
Häufige Fragen
Welche Bestimmungen gelten, wenn nichts Abweichendes festgelegt ist?
Dann gelten die Bestimmungen der Paragraphen 1 bis 20 der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung.
Was passiert, wenn ausdrücklich eine andere Regelung getroffen wurde?
In diesem Fall hat die ausdrücklich getroffene abweichende Bestimmung Vorrang gegenüber den Paragraphen 1 bis 20.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung 2023