Bei der Single-Rechtsschutz-Klausel im Rechtsschutz von DOMCURA / Concordia gilt der Versicherungsschutz ausdrücklich nur für Alleinstehende, denn Ehe- und eingetragene Lebenspartner, in häuslicher Gemeinschaft lebende sonstige Lebenspartner sowie Eltern und Großeltern sind vom Schutz ausgenommen – das gilt auch im Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz.
Für die folgenden Personen besteht kein Versicherungsschutz:
- eheliche Lebenspartner
- eingetragene Lebenspartner
- sonstige Lebenspartner, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben
- Eltern und/oder Großeltern
Dies gilt entsprechend auch im Rahmen des Rechtsschutzes für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken.
Was bedeutet das konkret?
Diese Klausel richtet sich an Alleinstehende: Der Rechtsschutz umfasst ausdrücklich nicht den Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner, auch nicht einen sonstigen Lebenspartner, der mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebt. Ebenso sind Eltern und Großeltern nicht mitversichert. Dieselbe Einschränkung greift beim Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken.
Häufige Fragen
Ist mein Ehepartner bei dieser Single-Klausel mitversichert?
Nein. Für eheliche sowie eingetragene Lebenspartner besteht bei dieser Klausel kein Versicherungsschutz.
Sind Eltern oder Großeltern durch diesen Rechtsschutz abgedeckt?
Nein. Für Eltern und/oder Großeltern besteht kein Versicherungsschutz.
Gilt der Ausschluss auch beim Rechtsschutz für Wohnungen und Grundstücke?
Ja. Die Einschränkung gilt entsprechend auch im Rahmen des Rechtsschutzes für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken.
Ist ein Lebenspartner ohne Trauschein mitversichert, wenn er mit mir zusammenwohnt?
Nein. Für sonstige Lebenspartner, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben, besteht kein Versicherungsschutz.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung 2023