Bei DOMCURA und der Concordia Versicherungs-Gesellschaft a.G. sorgt die Besserstellungs-Garantie im Rechtsschutz dafür, dass Versicherungsnehmer nach der Umstellung ihres Vertrages auf die neuen Vertragsgrundlagen keinen Nachteil erleiden: Hätten die vor der Umstellung geltenden Bedingungen bei einem bereits zuvor versicherten Risiko einen weitergehenden Anspruch begründet, kann die Regulierung auf Verlangen nach diesen günstigeren alten Bedingungen erfolgen.
Wird dieser Versicherungsvertrag auf die neuen Vertragsgrundlagen zur Rechtsschutzversicherung (Stand 01.10.2023) umgestellt, kann es sein, dass in einem Rechtsschutzfall zu einem Risiko, das auch schon vorher versichert war, ein Nachteil entsteht. Zeigt sich dabei, dass die vor der Umstellung geltenden Bedingungen für den Versicherungsnehmer einen weitergehenden Anspruch auf Versicherungsschutz begründet hätten, reguliert das vom Versicherer beauftragte Schadenabwicklungsunternehmen auf Verlangen des Versicherungsnehmers unter Berücksichtigung dieser vor der Vertragsumstellung geltenden, weitergehenden Versicherungsbedingungen.
Im Rahmen dieser Besserstellungs-Garantie gilt Folgendes:
- Die im Versicherungsschein vereinbarte Versicherungssumme stellt – soweit sie überhaupt begrenzt ist – in jedem Fall die Höchstentschädigung je Rechtsschutzfall dar.
- Maßgebend ist die mit dem Versicherer vereinbarte Selbstbeteiligung, die bei Eintritt des Rechtsschutzfalls gilt. Ausnahme: War die Selbstbeteiligung vor der Vertragsumstellung höher, gilt gegebenenfalls diese höhere Selbstbeteiligung.
Ist in den Versicherungsbedingungen, die diesem Vertrag zugrunde liegen, bereits eine gesondert geregelte Besserstellungs-Garantie enthalten, so bleiben die Ansprüche daraus von der hier beschriebenen Besserstellungs-Garantie unberührt.
Was bedeutet das konkret?
Diese Klausel schützt Versicherungsnehmer nach der Umstellung ihres Rechtsschutzvertrages auf die neueren Bedingungen. Wären für ein bereits vorher versichertes Risiko die alten Bedingungen günstiger gewesen, kann der Versicherungsnehmer verlangen, dass sein Rechtsschutzfall nach diesen weitergehenden alten Bedingungen reguliert wird. Dabei gilt die im Versicherungsschein vereinbarte Versicherungssumme als Obergrenze je Fall, und die vereinbarte Selbstbeteiligung greift – außer die frühere war höher. Eine bereits gesondert vereinbarte Besserstellungs-Garantie bleibt zusätzlich bestehen.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn die alten Bedingungen für meinen Rechtsschutzfall besser gewesen wären?
Hätten die vor der Umstellung geltenden Bedingungen einen weitergehenden Anspruch begründet, reguliert das beauftragte Schadenabwicklungsunternehmen auf Verlangen des Versicherungsnehmers unter Berücksichtigung dieser günstigeren alten Bedingungen. Voraussetzung ist, dass es sich um ein auch zuvor versichertes Risiko handelt.
Bis zu welcher Höhe wird bei der Besserstellungs-Garantie geleistet?
Die im Versicherungsschein vereinbarte Versicherungssumme stellt – soweit sie überhaupt begrenzt ist – in jedem Fall die Höchstentschädigung je Rechtsschutzfall dar.
Welche Selbstbeteiligung gilt in diesem Fall?
Maßgebend ist die mit dem Versicherer vereinbarte Selbstbeteiligung, die bei Eintritt des Rechtsschutzfalls gilt. War die Selbstbeteiligung vor der Vertragsumstellung jedoch höher, gilt gegebenenfalls diese höhere Selbstbeteiligung.
Verliere ich eine schon vorher vereinbarte Besserstellungs-Garantie?
Nein. Ansprüche aus einer in den zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen gesondert geregelten Besserstellungs-Garantie bleiben von dieser Garantie unberührt.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung 2023