Bei der DOMCURA / Concordia im Rechtsschutz besteht kein Versicherungsschutz für Ordnungswidrigkeiten, die mit der Teilnahme am Straßenverkehr zusammenhängen – ausgenommen sind jedoch Verfahren, denen ein Verkehrsunfall zugrunde liegt. Damit greift der Ausschluss nicht in jedem Fall, sondern lässt eine wichtige Rückausnahme zu.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ordnungswidrigkeiten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr stehen.
Dieser Ausschluss gilt nicht, wenn dem Verfahren ein Verkehrsunfall zugrunde liegt.
Was bedeutet das konkret?
Für Ordnungswidrigkeiten, die mit der Teilnahme am Straßenverkehr zusammenhängen, gibt es grundsätzlich keinen Versicherungsschutz. Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn das Verfahren auf einem Verkehrsunfall beruht. In diesem Fall bleibt der Versicherungsschutz erhalten.
Häufige Fragen
Sind Verkehrsordnungswidrigkeiten vom Rechtsschutz abgedeckt?
Nein, Ordnungswidrigkeiten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr stehen, sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Gibt es eine Ausnahme von diesem Ausschluss?
Ja, der Ausschluss gilt nicht, wenn dem Verfahren ein Verkehrsunfall zugrunde liegt.
Wann bleibt der Versicherungsschutz bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit erhalten?
Der Versicherungsschutz bleibt erhalten, wenn das Verfahren auf einem Verkehrsunfall beruht.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung 2023