Wie die Selbstbeteiligung im DOMCURA Rechtsschutzkonzept geregelt ist, zeigt dieser Abschnitt. Von der Reduzierung über das Anwaltsnetzwerk APRAXA eG bis zum Entfall nach schadenfreien Jahren unterscheiden sich Komfort-Schutz und Top-Schutz in Höhe und Bedingungen.
- Vollständiger Entfall der SB nach fünf Jahren Schadenfreiheit (unter Anrechnung schadenfreier Zeit beim unmittelbaren Vorversicherer): Komfort-Schutz ja (einmalig), Top-Schutz ja (wiederholt möglich).
- Entfall der Selbstbeteiligung bei abschließender anwaltlicher Erstberatung: in allen Tarifen enthalten.
- Selbstbeteiligung: Komfort-Schutz 300,- (Selbstbeteiligung 150,- wenn ein Anwalt aus dem Anwaltsnetzwerk APRAXA eG gewählt wird); Top-Schutz 150,- (Selbstbeteiligung 0,- wenn ein Anwalt aus dem Anwaltsnetzwerk APRAXA eG gewählt wird).
Was bedeutet das konkret?
Der Selbstbehalt ist der Betrag, den Versicherte im Schadenfall selbst tragen. Im Komfort-Schutz beträgt er 300,- (bzw. 150,- bei einem Anwalt aus dem Netzwerk APRAXA eG), im Top-Schutz 150,- (bzw. 0,- bei APRAXA). Nach fünf schadenfreien Jahren kann der Selbstbehalt vollständig entfallen, im Komfort-Schutz einmalig, im Top-Schutz wiederholt. Bei einer abschließenden anwaltlichen Erstberatung entfällt die Selbstbeteiligung ebenfalls.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
Im Komfort-Schutz 300,- (150,- bei einem Anwalt aus dem Netzwerk APRAXA eG), im Top-Schutz 150,- (0,- bei einem Anwalt aus dem Netzwerk APRAXA eG).
Kann der Selbstbehalt entfallen?
Ja, nach fünf Jahren Schadenfreiheit entfällt die Selbstbeteiligung vollständig, im Komfort-Schutz einmalig, im Top-Schutz wiederholt möglich. Vorversicherungszeiten werden angerechnet.
Entfällt der Selbstbehalt bei einer Erstberatung?
Ja, bei abschließender anwaltlicher Erstberatung entfällt die Selbstbeteiligung in beiden Tarifen.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Rechtsschutzversicherung 2023