Bei der Rechtsschutzversicherung von DOMCURA in Zusammenarbeit mit der Concordia Versicherungs-Gesellschaft a.G. lässt sich der Versicherungsschutz aus einer Vielzahl von Leistungsarten zusammenstellen – von Schadenersatz-, eits- und Wohnungs-Rechtsschutz über Straf-, Steuer- und Sozial-Rechtsschutz bis hin zu Internet-Rechtsschutz, Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten, telefonischer und Online-Rechtsberatung sowie Rechtsschutz für Vorsorgeverfügungen und erneuerbare Energien. Welche dieser Leistungen gelten, hängt von der jeweiligen Vereinbarung ab und ist mit klaren Grenzen, Voraussetzungen und Ausschlüssen verbunden.
Der Umfang des Versicherungsschutzes kann in verschiedenen Formen vereinbart werden. Je nach Vereinbarung umfasst der Versicherungsschutz folgende Leistungsarten:
Schadenersatz-Rechtsschutz
Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht zugleich auf einer Vertragsverletzung oder auf der Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen. Den Schadenersatzansprüchen gleichgestellt sind:
- öffentlich-rechtliche Entschädigungsansprüche bei enteignungsgleichen oder aufopferungsgleichen Eingriffen,
- Aufopferungsansprüche und
- Folgenbeseitigungsansprüche.
Arbeits-Rechtsschutz
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche.
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben.
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen, die auf einem Rechtsgeschäft beruhen, sowie aus dinglichen Rechten – soweit der Versicherungsschutz nicht bereits durch Schadenersatz-, Arbeits- oder Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz geregelt ist.
Steuer-Rechtsschutz
- Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten.
- Für das dem Gerichtsverfahren vorgeschaltete Einspruchs- bzw. Widerspruchsverfahren.
Sozial-Rechtsschutz
- Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten.
- Für das dem Gerichtsverfahren vorgeschaltete Widerspruchsverfahren.
Verwaltungs-Rechtsschutz
- In Verkehrssachen: für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und vor Verwaltungsgerichten der Bundesrepublik Deutschland.
- Außerhalb des Verkehrsbereiches: für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im privaten Bereich und als Arbeitnehmer vor Verwaltungsgerichten der Bundesrepublik Deutschland.
- Außerhalb des Verkehrsbereiches: für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im privaten Bereich und als Arbeitnehmer für das dem Gerichtsverfahren vorgeschaltete Widerspruchsverfahren.
Versicherungsschutz in diesen drei Punkten besteht nur, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit des Schadenersatz-, Arbeits-, Wohnungs- und Grundstücks-, Steuer- oder Disziplinar- und Standes-Rechtsschutzes handelt.
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren.
Straf-Rechtsschutz
Für die Verteidigung wegen des Vorwurfes:
- eines verkehrsrechtlichen Vergehens. Wird rechtskräftig festgestellt, dass der Versicherungsnehmer das Vergehen vorsätzlich begangen hat, ist er verpflichtet, dem Versicherer die Kosten zu erstatten, die dieser für die Verteidigung wegen des Vorwurfes eines vorsätzlichen Verhaltens getragen hat. Dies gilt nicht bei Abschluss des Verfahrens durch einen rechtskräftigen Strafbefehl.
- eines sonstigen Vergehens, dessen vorsätzliche wie auch fahrlässige Begehung strafbar ist, solange dem Versicherungsnehmer ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen wird. Wird dem Versicherungsnehmer dagegen vorgeworfen, ein solches Vergehen vorsätzlich begangen zu haben, besteht rückwirkend Versicherungsschutz, wenn nicht rechtskräftig festgestellt wird, dass er vorsätzlich gehandelt hat.
Es besteht also bei dem Vorwurf eines Verbrechens kein Versicherungsschutz. Ebenso wenig besteht Versicherungsschutz bei dem Vorwurf eines Vergehens, das nur vorsätzlich begangen werden kann (z. B. Beleidigung, Diebstahl, Betrug). Dabei kommt es weder auf die Berechtigung des Vorwurfes noch auf den Ausgang des Strafverfahrens an.
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Für die Verteidigung wegen des Vorwurfes einer Ordnungswidrigkeit.
Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
- Für Rat bzw. Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes in familien-, lebenspartnerschafts- und erbrechtlichen Angelegenheiten, wenn diese nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwaltes zusammenhängen. Der Abzug einer im Vertrag vereinbarten Selbstbeteiligung entfällt.
- Für eine über Rat bzw. Auskunft hinausgehende außergerichtliche Tätigkeit eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, werden dabei entstehende Kosten bis zur Höhe von 500 € je Rechtsschutzfall übernommen. Der Abzug einer im Vertrag vereinbarten Selbstbeteiligung entfällt.
Anstelle der Kosten für Rat, Auskunft oder außergerichtliche Interessenwahrnehmung durch einen Rechtsanwalt erstattet der Versicherer die Kosten einer außergerichtlichen Konfliktlösung durch Mediation.
Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
- Für den Anschluss einer versicherten Person im Strafverfahren an eine vor einem deutschen Gericht erhobene öffentliche Klage als Nebenkläger, wenn die versicherte Person durch eine rechtswidrige Tat verletzt ist:
- bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung,
- bei Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit. Bei bestimmten dieser Taten (Körperverletzung, fahrlässige Körperverletzung und Körperverletzung im Amt) besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen aus besonderen Gründen geboten erscheint, namentlich wegen der schweren Folgen der Tat (z. B. einer schwerwiegenden Gesundheitsschädigung),
- bei Straftaten gegen die persönliche Freiheit,
- bei Straftaten gegen das Leben (Mord oder Totschlag), wenn die versicherte Person betroffen ist.
- Für die Tätigkeit eines Rechtsanwalts als Verletztenbeistand für die versicherte Person, wenn diese durch eine solche rechtswidrige Tat verletzt ist.
- Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen der versicherten Person in nicht vermögensrechtlichen Angelegenheiten im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleiches.
- Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des nebenklageberechtigten Versicherten vor deutschen Gerichten und für das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren wegen Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz und dem Sozialgesetzbuch, soweit er durch eine der genannten Straftaten verletzt ist und dadurch dauerhafte Körperschäden erlitten hat, sofern nicht ohnehin bereits Versicherungsschutz besteht.
- Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen der versicherten Person nach dem Gewaltschutzgesetz.
Der Versicherungsschutz umfasst nicht die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in der Eigenschaft als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer und Fahrer oder Insasse von Motorfahrzeugen sowie Anhängern.
Telefonische Rechtsberatung sowie Online-Rechtsberatung
- Telefonische Rechtsberatung während der Vertragsdauer in allen Rechtsangelegenheiten – also in versicherten wie auch in nicht versicherten bzw. nicht versicherbaren. Der Abzug einer im Vertrag vereinbarten Selbstbeteiligung entfällt.
- Online-Rechtsberatung während der Vertragsdauer in allen Rechtsangelegenheiten – also in versicherten wie auch in nicht versicherten bzw. nicht versicherbaren. Der Abzug einer im Vertrag vereinbarten Selbstbeteiligung entfällt.
Diese Rechtsberatung kann nicht in Anspruch genommen werden, um aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag gegen den Versicherer oder das für diesen tätige Schadenabwicklungsunternehmen vorzugehen.
Rechtsschutz für Vorsorgeverfügungen und Verfügungen von Todes wegen im Privatbereich
Für die Erstellung oder Änderung:
- einer Vorsorgevollmacht,
- einer Patientenverfügung,
- einer Betreuungsverfügung,
- einer Sorgerechtsverfügung,
- einer Bestattungsverfügung,
- eines Testaments und/oder
- eines Erbvertrages.
Der Versicherungsschutz umfasst die dabei entstehenden Kosten eines Notars bis zur Höhe von insgesamt 750 € während der Vertragsdauer. Der Abzug einer im Vertrag vereinbarten Selbstbeteiligung entfällt insoweit. In diesem Rahmen mitversichert sind etwaige Beurkundungskosten sowie die Kosten einer etwaigen Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister bzw. Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer. Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Notar seine Tätigkeit aufnimmt bzw. aufgenommen hat:
- vor Ablauf von sechs Monaten nach dem bestimmten Beginn des Rechtsschutzes für Vorsorgeverfügungen im Privatbereich,
- während eines leistungsfreien Zeitraums oder
- erst nach Beendigung der Versicherung.
Rechtsschutz für nicht-spekulative Geld- und Vermögensanlagen (Altersvorsorge- und Sparer-Rechtsschutz)
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit folgenden Anlageformen:
- Giro-, Tagesgeld-, Festgeld- und Sparbriefkonten,
- Vermögenswirksame Leistungen nach dem Vermögensbildungsgesetz,
- Bausparverträge mit Bausparkassen,
- steuerlich zu diesem Zweck geförderte Altersvorsorge-Produkte (z. B. Riester- oder Rürup-Renten),
- Lebens- und Rentenversicherungen.
Versicherungsschutz besteht, soweit die Anlageform nicht vom entsprechenden Risikoausschluss erfasst ist.
Internet-Rechtsschutz (Versicherungsschutz im Zusammenhang mit privater Internetnutzung)
- Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Verträgen, die im Privatbereich über das Internet abgeschlossen werden bzw. worden sein sollen.
- Aufgrund einer Abmahnung, die der Versicherungsnehmer als Privatperson wegen eines behaupteten Urheberrechtsverstoßes im Internet erhalten hat. Der Versicherer trägt insoweit insgesamt je Kalenderjahr bis zu 500 € an anwaltlichen Beratungskosten. Der Risikoausschluss kommt insoweit nicht zur Anwendung; der Abzug einer im Vertrag vereinbarten Selbstbeteiligung entfällt.
- Für die Geltendmachung von Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen wegen:
- einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Cyber-Mobbing (z. B. durch abwertende Äußerungen oder kompromittierende Bilder in sozialen Netzwerken, Blogs, Foren oder auf Websites),
- eines Identitätsmissbrauchs durch unbefugte und in Schädigungsabsicht erfolgte Verwendung von Elementen zur Identifizierung (z. B. Postanschrift, Telefonnummer, Bankkontodaten oder Ausweisdokumente) oder Identitätsauthentifizierung (z. B. Login-Daten, Passwörter, Benutzernamen, IP- oder E-Mail-Adressen),
- eines Missbrauchs von Zahlungsmitteln (z. B. Kreditkarten, Bezahlsysteme).
- Für die Verteidigung wegen des Vorwurfs eines strafrechtlichen Vergehens (z. B. Beleidigung, üble Nachrede, Bedrohung). Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist die Vereinbarung des Spezial-Straf-Rechtsschutzes gemäß Sonderbedingungen, die auch für den Umfang des Versicherungsschutzes maßgebend sind.
- Für die anwaltliche Erstattung von Strafanzeigen, wenn eine versicherte Person im privaten Bereich aufgrund von Cyber-Mobbing (Schädigung der E-Reputation), Identitätsmissbrauch oder illegalem Eindringen in Computersysteme (Hacking) als Opfer einer Straftat betroffen ist. Der Versicherer trägt dafür insgesamt je Kalenderjahr Kosten bis zur Höhe von 250 €. Der Abzug einer im Vertrag vereinbarten Selbstbeteiligung entfällt insoweit.
Rechtsschutz für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energieträger
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Installation und dem Betrieb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energieträger (Wasserkraft, Windenergie, solare Strahlung, Erdwärme und Biomasse). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, besteht Versicherungsschutz im Umfang folgender Leistungsarten:
- Schadenersatz-Rechtsschutz,
- Arbeits-Rechtsschutz,
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz,
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht,
- Steuer-Rechtsschutz,
- Sozial-Rechtsschutz,
- Verwaltungs-Rechtsschutz,
- Straf-Rechtsschutz,
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz und
- telefonische Rechtsberatung sowie Online-Rechtsberatung.
Beim Steuer-, Sozial- und Verwaltungs-Rechtsschutz beschränkt sich der Versicherungsschutz jeweils auf die gerichtliche Interessenwahrnehmung, soweit nicht hinsichtlich einzelner oder aller dieser Leistungsarten generell (also über den Rechtsschutz für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energieträger hinaus) etwas anderes vereinbart ist.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz setzt sich aus verschiedenen wählbaren Leistungsarten zusammen, die jeweils einen bestimmten Lebensbereich abdecken – etwa Schadenersatz, Arbeit, Wohnung, Verträge, Steuern, Soziales, Verwaltung, Strafrecht oder Ordnungswidrigkeiten. Hinzu kommen Bausteine wie Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht, für Opfer von Gewaltstraftaten, für die Internetnutzung, für Vorsorgeverfügungen, für bestimmte Geld- und Vermögensanlagen und für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Was im Einzelfall gilt, richtet sich nach der getroffenen Vereinbarung; einzelne Leistungen sind mit Höchstbeträgen, Voraussetzungen und Ausschlüssen versehen.
Häufige Fragen
Ist man im Strafrecht auch bei Vorsatzvorwürfen abgesichert?
Beim Vorwurf eines Verbrechens besteht kein Versicherungsschutz, ebenso wenig bei einem Vergehen, das nur vorsätzlich begangen werden kann (z. B. Beleidigung, Diebstahl, Betrug). Bei Vergehen, die auch fahrlässig strafbar sind, besteht Schutz, solange fahrlässiges Verhalten vorgeworfen wird; bei Vorsatzvorwurf gibt es rückwirkend Versicherungsschutz, wenn nicht rechtskräftig Vorsatz festgestellt wird. Bei einem verkehrsrechtlichen Vergehen muss der Versicherungsnehmer die Verteidigungskosten erstatten, wenn rechtskräftig Vorsatz festgestellt wird – außer das Verfahren endet mit rechtskräftigem Strafbefehl.
Wie hoch sind die Kosten für Vorsorgeverfügungen und Testamente abgedeckt?
Die dabei entstehenden Notarkosten sind bis zu insgesamt 750 € während der Vertragsdauer versichert, einschließlich etwaiger Beurkundungskosten und Registrierungskosten beim Zentralen Vorsorge- oder Testamentsregister. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung entfällt. Kein Schutz besteht, wenn der Notar innerhalb von sechs Monaten nach Beginn, in einem leistungsfreien Zeitraum oder erst nach Ende der Versicherung tätig wird.
Was leistet der Internet-Rechtsschutz bei Cyber-Mobbing oder Abmahnungen?
Bei einer privaten Urheberrechts-Abmahnung im Internet trägt der Versicherer bis zu 500 € an anwaltlichen Beratungskosten je Kalenderjahr. Zusätzlich sind Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche etwa bei Cyber-Mobbing, Identitätsmissbrauch oder Missbrauch von Zahlungsmitteln abgedeckt. Für die anwaltliche Erstattung von Strafanzeigen als Opfer von Cyber-Mobbing, Identitätsmissbrauch oder Hacking trägt der Versicherer bis zu 250 € je Kalenderjahr; die Selbstbeteiligung entfällt dabei jeweils.
Ist die telefonische und Online-Rechtsberatung auf versicherte Themen begrenzt?
Nein, die telefonische und die Online-Rechtsberatung gilt während der Vertragsdauer in allen Rechtsangelegenheiten – also auch in nicht versicherten oder nicht versicherbaren. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung entfällt. Nicht möglich ist es jedoch, die Beratung zu nutzen, um aus dem Rechtsschutzvertrag gegen den Versicherer oder dessen Schadenabwicklungsunternehmen vorzugehen.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung 2023