Im Spezial-Straf-Rechtsschutz von DOMCURA in Zusammenarbeit mit der Concordia Versicherungs-Gesellschaft a.G. ist die Verteidigung bei Vorwürfen wie Vergehen, bestimmten minderschweren Verbrechen sowie Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung abgesichert; hinzu kommen Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, die anwaltliche Firmenstellungnahme bei Ermittlungsverfahren gegen das Unternehmen sowie ein Zeugenbeistand bei drohender Selbstbelastung. Bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Vorsatztat entfällt der Schutz rückwirkend – außer bei einem Strafbefehl.
Der Versicherungsschutz umfasst:
Straf-Rechtsschutz
Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfes:
- eines Vergehens;
- eines Verbrechens, für das der Straftatbestand Milderungen für minderschwere Fälle vorsieht und bei dem das Mindestmaß unter einem Jahr Freiheitsstrafe liegt;
- einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung (13. Abschnitt StGB), soweit nicht bereits nach den beiden vorstehenden Punkten Versicherungsschutz besteht;
- einer Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) und/oder einer schweren Körperverletzung (§ 226 StGB), wenn das zugrundeliegende Verhalten in Ausübung und im unmittelbaren Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit erfolgte. Für Polizeibeamte gilt dies auch beim Vorwurf des Totschlags (§ 212 StGB).
Wird der Versicherte rechtskräftig wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat verurteilt, entfällt der Versicherungsschutz insoweit rückwirkend. Der Versicherte ist dann verpflichtet, dem Versicherer die hierfür erbrachten Leistungen zurückzuerstatten. Wird das Verfahren durch einen Strafbefehl abgeschlossen, bleibt der Versicherungsschutz auch bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Vorsatztat bestehen.
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfes einer Ordnungswidrigkeit.
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren.
Firmenstellungnahme
Versicherungsschutz für die Stellungnahme eines Rechtsanwalts, die im Interesse des versicherten Unternehmens notwendig wird, weil sich ein Ermittlungsverfahren auf das versicherte Unternehmen bezieht, ohne dass bestimmte Betriebsangehörige beschuldigt werden.
Zeugenbeistand
Beistandsleistung durch einen Rechtsanwalt bei der Vernehmung einer versicherten Person als Zeuge, wenn diese Person die Gefahr einer Selbstbelastung annehmen muss.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift bei der Verteidigung gegen strafrechtliche Vorwürfe – etwa Vergehen, bestimmte minderschwere Verbrechen, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sowie unter beruflichen Voraussetzungen schwere Körperverletzung oder Körperverletzung mit Todesfolge. Ergänzend abgedeckt sind Ordnungswidrigkeiten, Disziplinar- und Standesrechtsverfahren, eine anwaltliche Firmenstellungnahme bei Ermittlungen gegen das Unternehmen sowie ein Zeugenbeistand bei drohender Selbstbelastung. Wird jemand rechtskräftig wegen einer Vorsatztat verurteilt, entfällt der Schutz rückwirkend und erbrachte Leistungen sind zurückzuzahlen – nur beim Abschluss durch einen Strafbefehl bleibt der Schutz erhalten.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Versicherungsschutz, wenn ich wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt werde?
Bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat entfällt der Versicherungsschutz insoweit rückwirkend. Der Versicherte muss dem Versicherer die dafür erbrachten Leistungen zurückerstatten. Eine Ausnahme gilt, wenn das Verfahren durch einen Strafbefehl abgeschlossen wird – dann bleibt der Schutz auch bei Verurteilung wegen einer Vorsatztat bestehen.
Ist der Straf-Rechtsschutz auch bei Verbrechen gegeben?
Ja, aber nur bei einem Verbrechen, für das der Straftatbestand Milderungen für minderschwere Fälle vorsieht und bei dem das Mindestmaß unter einem Jahr Freiheitsstrafe liegt.
Bekomme ich anwaltliche Unterstützung, wenn ich nur als Zeuge vernommen werde?
Ja. Es besteht Anspruch auf Beistandsleistung durch einen Rechtsanwalt bei der Vernehmung einer versicherten Person als Zeuge, wenn diese Person die Gefahr einer Selbstbelastung annehmen muss (Zeugenbeistand).
Was ist mit einer Firmenstellungnahme gemeint?
Damit ist der Versicherungsschutz für die Stellungnahme eines Rechtsanwalts gemeint, die im Interesse des versicherten Unternehmens notwendig wird, weil sich ein Ermittlungsverfahren auf das Unternehmen bezieht, ohne dass bestimmte Betriebsangehörige beschuldigt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung 2023