Wann der Rechtsschutz von DOMCURA in Zusammenarbeit mit der Concordia Versicherungs-Gesellschaft a.G. tatsächlich greift, hängt vom vereinbarten Zeitpunkt und der pünktlichen Beitragszahlung ab: Der Versicherungsschutz setzt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt ein, sofern der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich nach Fälligkeit zahlt. Eine vereinbarte Wartezeit bleibt davon unberührt.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist. Voraussetzung dafür ist, dass der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich nach Fälligkeit zahlt.
Eine vereinbarte Wartezeit bleibt davon unberührt.
Was bedeutet das konkret?
Der Rechtsschutz startet zu dem Termin, der im Versicherungsschein steht. Damit dieser Schutz auch tatsächlich greift, muss der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich nach Fälligkeit bezahlen. Wenn zusätzlich eine Wartezeit vereinbart wurde, gilt diese trotzdem weiterhin.
Häufige Fragen
Ab wann besteht der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Welche Voraussetzung muss für den Beginn des Schutzes erfüllt sein?
Der Versicherungsnehmer muss den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich nach Fälligkeit zahlen.
Gilt der Beginn des Versicherungsschutzes trotz vereinbarter Wartezeit?
Eine vereinbarte Wartezeit bleibt unberührt und gilt weiterhin, unabhängig vom Beginn des Versicherungsschutzes.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung 2023