Ansprüche aus dem Rechtsschutz-Versicherungsvertrag der DOMCURA / Concordia verjähren nach drei Jahren, wobei sich die Fristberechnung nach den Allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches richtet. Wird ein Anspruch beim Versicherer angemeldet, ist die Verjährung von der Anmeldung an gehemmt, bis die Entscheidung des Versicherers dem Versicherten in Textform zugeht.
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den Allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei dem Versicherer angemeldet worden, so ist die Verjährung gehemmt. Diese Hemmung gilt von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Versicherten in Textform zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag müssen innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden, denn danach verjähren sie. Wie diese Frist genau berechnet wird, ergibt sich aus den allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches. Meldet der Versicherte einen Anspruch beim Versicherer an, läuft die Verjährungsfrist vorübergehend nicht weiter. Diese Pause dauert an, bis der Versicherte die Entscheidung des Versicherers in Textform erhält.
Häufige Fragen
Nach welcher Zeit verjähren Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag?
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Wonach richtet sich die Berechnung der Verjährungsfrist?
Die Fristberechnung richtet sich nach den Allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Was passiert mit der Verjährung, wenn ich einen Anspruch beim Versicherer anmelde?
Wird ein Anspruch beim Versicherer angemeldet, ist die Verjährung von der Anmeldung an gehemmt – und zwar so lange, bis die Entscheidung des Versicherers dem Versicherten in Textform zugeht.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung 2023