Bei der DOMCURA / Concordia Rechtsschutzversicherung kann der Versicherer den Rechtsschutz ablehnen, wenn er die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen für aussichtslos oder mutwillig hält – der Versicherungsnehmer kann dieser Auffassung aber widersprechen und über seinen Rechtsanwalt einen bindenden Stichentscheid herbeiführen, dessen Kosten der Versicherer trägt.
Der Versicherer kann den Rechtsschutz verneinen, wenn seiner Auffassung nach einer der folgenden Punkte vorliegt:
- Die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg. In bestimmten Fällen prüft der Versicherer die Erfolgsaussichten der Verteidigung in den Tatsacheninstanzen nicht. In einem weiteren Anwendungsbereich gelten diese Regelungen entsprechend.
- Die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen ist mutwillig. Mutwilligkeit liegt dann vor, wenn der voraussichtlich entstehende Kostenaufwand – unter Berücksichtigung der berechtigten Belange der Versichertengemeinschaft – in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg steht.
Die Verneinung ist dem Versicherungsnehmer in diesen Fällen unverzüglich unter Angabe der Gründe schriftlich mitzuteilen.
Hat der Versicherer seine Leistungspflicht verneint und stimmt der Versicherungsnehmer dieser Auffassung nicht zu, kann er den für ihn tätigen oder noch zu beauftragenden Rechtsanwalt auf Kosten des Versicherers veranlassen, eine begründete Stellungnahme gegenüber dem Versicherer abzugeben. Diese Stellungnahme soll klären, ob die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Erfolg steht bzw. hinreichende Aussicht auf Erfolg verspricht. Die Entscheidung ist für beide Teile bindend, es sei denn, dass sie offenbar von der wirklichen Sach- und Rechtslage erheblich abweicht.
Der Versicherer kann dem Versicherungsnehmer eine Frist von mindestens einem Monat setzen. Innerhalb dieser Frist muss der Versicherungsnehmer den Rechtsanwalt vollständig und wahrheitsgemäß über die Sachlage unterrichten und die Beweismittel angeben, damit dieser die Stellungnahme abgeben kann. Kommt der Versicherungsnehmer dieser Verpflichtung nicht innerhalb der vom Versicherer gesetzten Frist nach, entfällt der Versicherungsschutz. Der Versicherer ist verpflichtet, den Versicherungsnehmer ausdrücklich auf die mit dem Fristablauf verbundene Rechtsfolge hinzuweisen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer darf den Rechtsschutz ablehnen, wenn er die Sache für aussichtslos oder für mutwillig hält – Mutwilligkeit bedeutet ein grobes Missverhältnis zwischen erwartbaren Kosten und angestrebtem Erfolg. Diese Ablehnung muss unverzüglich und schriftlich mit Gründen mitgeteilt werden. Ist der Versicherungsnehmer nicht einverstanden, kann er über seinen Rechtsanwalt auf Kosten des Versicherers eine bindende Stellungnahme (Stichentscheid) einholen. Der Versicherer kann dafür eine Frist von mindestens einem Monat zur Information des Anwalts setzen; wird sie versäumt, entfällt der Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Aus welchen Gründen kann der Versicherer den Rechtsschutz ablehnen?
Der Versicherer kann ablehnen, wenn die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen nach seiner Auffassung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder wenn sie mutwillig ist.
Wann gilt eine Interessenwahrnehmung als mutwillig?
Mutwilligkeit liegt vor, wenn der voraussichtlich entstehende Kostenaufwand – unter Berücksichtigung der berechtigten Belange der Versichertengemeinschaft – in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg steht.
Was kann ich tun, wenn ich mit der Ablehnung nicht einverstanden bin?
Sie können Ihren tätigen oder noch zu beauftragenden Rechtsanwalt auf Kosten des Versicherers veranlassen, eine begründete Stellungnahme abzugeben. Diese Entscheidung ist für beide Seiten bindend, außer sie weicht offenbar erheblich von der wirklichen Sach- und Rechtslage ab.
Was passiert, wenn ich die gesetzte Frist zur Information des Anwalts versäume?
Wenn Sie den Rechtsanwalt nicht innerhalb der vom Versicherer gesetzten Frist von mindestens einem Monat vollständig und wahrheitsgemäß unterrichten und die Beweismittel angeben, entfällt der Versicherungsschutz. Der Versicherer muss Sie ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hinweisen.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung 2023