Beim Schutz im Rechtsschutz von DOMCURA in Zusammenarbeit mit der Concordia Versicherungs-Gesellschaft a.G. kommen für Privat- und Berufsverträge zahlreiche Leistungserweiterungen hinzu: etwa Anstellungsvertrags-Rechtsschutz für gesetzliche Vertreter bis zur Beitragsbemessungsgrenze, Spezial-Straf-Rechtsschutz mit Versicherungssumme von 2,5 Millionen Euro, Vertrags-Rechtsschutz für Kapitalanlagen bis 10.000 Euro Anlagebetrag, Beratung zu Impressum-Abmahnungen und Berufsunfähigkeitsanträgen sowie Rechtsschutz beim Streit um die Pflegegrad-Ermittlung für Eltern.
In Ergänzung des individuell vereinbarten Versicherungsschutzes und der Besonderen Bedingungen gelten folgende Leistungserweiterungen:
Anstellungsvertrags-Rechtsschutz
Abweichend von den allgemeinen Regelungen umfasst der Versicherungsschutz die – auch außergerichtliche – Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus einem Anstellungsvertrag als gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person des Privatrechts mit Sitz in Deutschland. Voraussetzung ist, dass das aus dieser Tätigkeit bezogene Bruttojahresgehalt die aktuell geltende Beitragsbemessungsgrenze für die allgemeine gesetzliche Rentenversicherung nicht übersteigt. Zum Bruttojahresgehalt zählen dabei auch Gratifikationen, Bonusleistungen und vergleichbare erfolgsabhängige Gehaltsbestandteile.
Nicht vom Versicherungsschutz umfasst ist die Abwehr von Haftpflichtansprüchen aus Vermögensschäden.
Übersteigt das genannte Bruttojahreseinkommen während der Vertragslaufzeit die maßgebliche Beitragsbemessungsgrenze, finden die Regelungen der Vorsorge-Versicherung entsprechende Anwendung.
Wurde der Arbeits-Rechtsschutz durch besondere Vereinbarung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, besteht auch kein Anstellungsvertrags-Rechtsschutz gemäß dieser Regelung.
Rechtsschutz für Vorsorgeverfügungen und Verfügungen von Todes wegen im Privatbereich
Der Versicherungsschutz umfasst den Rechtsschutz für Vorsorgeverfügungen und Verfügungen von Todes wegen im Privatbereich. Der Höchstentschädigungsbetrag beläuft sich auf 1.000 € während der Vertragsdauer.
Spezial-Straf-Rechtsschutz gemäß Sonderbedingungen (SSR 2023)
Versicherungsschutz gemäß den Sonderbedingungen für den Spezial-Straf-Rechtsschutz besteht für den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen im unmittelbaren Zusammenhang mit:
- einer ehrenamtlichen Tätigkeit,
- einer beruflichen Tätigkeit als Nichtselbstständiger,
- einer mitversicherten selbstständigen Nebentätigkeit als Kleinunternehmer,
- einer mitversicherten selbstständigen Nebentätigkeit im Heilwesenbereich sowie
- einem privaten Tun oder Unterlassen.
Ist der entsprechende Rechtsschutz vereinbart, besteht Spezial-Straf-Rechtsschutz auch in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Betrieb einer insoweit mitversicherten Anlage zur Nutzung erneuerbarer Energieträger – mit Ausnahme von Biogasanlagen.
Kein Versicherungsschutz besteht in Fällen der Verteidigung gegen den Vorwurf einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit, die in der Eigenschaft als Organ einer juristischen Person begangen worden sein soll. Ausgenommen davon ist eine ehrenamtliche Tätigkeit bei einem Geselligkeitsverein ohne wirtschaftliche Gewinnerzielungsabsicht.
Im Anwendungsbereich des Spezial-Straf-Rechtsschutzes gilt eine Versicherungssumme von 2,5 Millionen €. Ein Strafkautionsdarlehen wird bis zu einer Höhe von 350.000 € vergeben.
Rechtsschutz auch für Widerspruchs- bzw. Einspruchsverfahren im Steuer-, Sozial- und Verwaltungs-Rechtsschutz
Der Versicherungsschutz umfasst auch die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in einem dem Steuer-, dem Sozial- bzw. dem Verwaltungsgerichtsverfahren vorgeschalteten Einspruchs- bzw. Widerspruchsverfahren.
Vertrags-Rechtsschutz in Kapitalanlagestreitigkeiten
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus bestimmten Kapitalanlagegeschäften besteht Versicherungsschutz im Rahmen des Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachenrecht. Der einzelne Anlagebetrag darf die Summe von 10.000 Euro jeweils nicht übersteigen. Für einen höheren Anlagebetrag besteht kein Versicherungsschutz – auch nicht anteilig.
Erhöhung der Höchstentschädigung beim Rechtsschutz für arbeitsrechtliche Aufhebungsvertragsverhandlungen, beim Rechtsschutz nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers, beim Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht sowie beim Rechtsschutz für Betreuungsanordnungen
Der jeweilige Höchstentschädigungsbetrag beläuft sich auf 1.000 € je Rechtsschutzfall.
Rechtsschutz beim Streit um die Pflegegrad-Ermittlung für Eltern bzw. Schwiegereltern des Versicherungsnehmers
Der Versicherungsschutz umfasst auch die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit der Pflegegrad-Ermittlung nach dem Sozialgesetzbuch XI für Eltern des Versicherungsnehmers und/oder des mitversicherten Ehe- bzw. nicht-ehelichen Lebenspartners, die nicht bereits anderweitig mitversichert sind.
Dieser Versicherungsschutz kann innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten insgesamt nur für einen Rechtsschutzfall in Anspruch genommen werden. Dabei werden Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 € übernommen, wobei der Abzug einer im Vertrag vereinbarten Selbstbeteiligung entfällt.
Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn aus einer zugunsten des betroffenen Elternteils anderweitig bestehenden Rechtsschutzversicherung bedingungsgemäß Leistungen beansprucht werden können. Mit der Anzeige des Rechtsschutzfalles hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer eine entsprechende (Negativ-)Bestätigung in Textform zu erteilen.
Beratungs-Rechtsschutz zu Abmahnungen wegen fehlerhafter Impressum-Gestaltung
Der Versicherungsschutz umfasst die Kosten einer anwaltlichen Beratung bis zu einem Höchstbetrag von 500 € je Rechtsschutzfall bei Abmahnungen wegen eines behaupteten Verstoßes gegen die gesetzlichen Vorschriften zur Gestaltung des Impressums. Dies gilt für eine private und/oder – soweit Versicherungsschutz für eine selbstständige bzw. freiberufliche Tätigkeit vereinbart ist – gewerbliche Website des Versicherungsnehmers. Der Abzug einer im Vertrag vereinbarten Selbstbeteiligung entfällt.
Beratungs-Rechtsschutz zur erstmaligen Beantragung von Versicherungsleistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung
Für den Versicherungsnehmer und jede mitversicherte Person besteht einmalig während der Vertragslaufzeit Versicherungsschutz für eine vorsorgliche anwaltliche Beratung im Hinblick auf die erstmalige Beantragung von Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Dabei erfolgt jeweils eine Kostenübernahme bis zu einem Höchstbetrag von 250 €. Der Abzug einer im Vertrag vereinbarten Selbstbeteiligung entfällt insoweit.
Dieser Beratungs-Rechtsschutz kann nicht vor Ablauf von sechs Monaten nach Versicherungsbeginn und nicht mehr nach Zugang einer Kündigungserklärung des Versicherungsnehmers oder Versicherers beim jeweils anderen Vertragsteil in Anspruch genommen werden.
Fortbestehende Mitversicherung von Eltern bzw. Großeltern bei Umzug in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung
Die Mitversicherung von Eltern bzw. Großeltern besteht fort, wenn diese im direkten Übergang aus der häuslichen Gemeinschaft in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung in Deutschland umziehen.
Erweiterter Anwendungsbereich für die Vorsorge-Versicherung bei Aufnahme einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit
Die Vorsorgeversicherung findet im Falle der Aufnahme einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit auch dann Anwendung, wenn der Versicherungsvertrag noch nicht mindestens ein Jahr besteht. Erfolgt diese Risikoveränderung noch vor Ablauf einer mit dem ursprünglichen Vertragsbeginn verbundenen Wartezeit, ist diese bzw. deren Restlaufzeit in den von der Wartezeitregelung betroffenen Leistungsarten dann auch im Rahmen der Vorsorge-Versicherung zu berücksichtigen.
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz in Verfahren wegen eines Halte- oder Parkverstoßes (gilt nur bei Verträgen nach § 26)
Bei Verträgen nach § 26 besteht Versicherungsschutz in Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Vorwurfs eines Halte- oder Parkverstoßes. Dies gilt nicht, wenn das Verfahren mit einer Entscheidung nach § 25a StVG (Kostentragungspflicht des Kfz-Halters bei erfolgloser Fahrzeugführerermittlung) endet und der Führer des Fahrzeugs nicht feststeht. Das Rechtsbehelfsverfahren nach § 25a Absatz 3 StVG ist in jedem Fall vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Was bedeutet das konkret?
Der TOP-Schutz bündelt viele zusätzliche Leistungen für Privat- und Berufsverträge. Dazu zählen unter anderem Rechtsschutz für gesetzliche Vertreter aus ihrem Anstellungsvertrag bis zur Beitragsbemessungsgrenze, ein Spezial-Straf-Rechtsschutz mit hoher Versicherungssumme, Vertrags-Rechtsschutz für kleinere Kapitalanlagen sowie höhere Höchstentschädigungen in mehreren Bereichen. Ergänzend gibt es anwaltliche Beratung zu Impressum-Abmahnungen und zur Beantragung von Berufsunfähigkeitsleistungen, Rechtsschutz beim Streit um die Pflegegrad-Ermittlung für Eltern und eine erweiterte Vorsorge- sowie Mitversicherung. Für viele dieser Erweiterungen gelten feste Höchstbeträge, Fristen und Ausnahmen.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Gehalt greift der Anstellungsvertrags-Rechtsschutz für gesetzliche Vertreter?
Der Schutz besteht, solange das Bruttojahresgehalt aus dieser Tätigkeit – inklusive Gratifikationen, Boni und vergleichbaren erfolgsabhängigen Bestandteilen – die aktuell geltende Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung nicht übersteigt. Die Abwehr von Haftpflichtansprüchen aus Vermögensschäden ist nicht umfasst.
Wie hoch ist die Versicherungssumme im Spezial-Straf-Rechtsschutz?
Im Anwendungsbereich des Spezial-Straf-Rechtsschutzes gilt eine Versicherungssumme von 2,5 Millionen €. Ein Strafkautionsdarlehen wird bis zu einer Höhe von 350.000 € vergeben.
Was zahlt der Rechtsschutz beim Streit um die Pflegegrad-Ermittlung der Eltern?
Es werden Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 € übernommen, ohne Abzug einer vereinbarten Selbstbeteiligung. Der Schutz kann innerhalb von 36 Monaten nur für einen Rechtsschutzfall genutzt werden und entfällt, wenn aus einer anderweitigen Rechtsschutzversicherung des Elternteils Leistungen beansprucht werden können.
Sind Streitigkeiten aus Kapitalanlagen mitversichert?
Für bestimmte Kapitalanlagegeschäfte besteht Versicherungsschutz im Rahmen des Vertrags- und Sachenrechts, sofern der einzelne Anlagebetrag 10.000 Euro nicht übersteigt. Bei einem höheren Anlagebetrag besteht kein Versicherungsschutz, auch nicht anteilig.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung 2023