Fällt bei der DOMCURA / Concordia im Rechtsschutz das versicherte Interesse nach Versicherungsbeginn weg, endet der Vertrag, sobald der Versicherer davon Kenntnis erhält; für die Zeit bis dahin steht ihm der entsprechende Beitrag zu. Der Abschnitt regelt außerdem, wie es beim Tod des Versicherungsnehmers mit dem Schutz weitergeht und wie der Rechtsschutz bei einem Wohnungs- oder Objektwechsel auf das neue Objekt übergeht.
Der Vertrag endet zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer davon Kenntnis erhält, dass das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weggefallen ist. Dies gilt, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. In diesem Fall steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte erheben können, wenn die Versicherung nur bis zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung beantragt worden wäre.
Im Falle des Todes des Versicherungsnehmers besteht der Versicherungsschutz bis zum Ende der laufenden Beitragsperiode fort. Voraussetzung ist, dass der Beitrag am Todestag gezahlt war und nicht aus sonstigen Gründen ein Wegfall des Gegenstandes der Versicherung vorliegt. Wird der nach dem Todestag nächste fällige Beitrag bezahlt, bleibt der Versicherungsschutz in dem am Todestag bestehenden Umfang aufrechterhalten. Derjenige, der den Beitrag gezahlt hat oder für den gezahlt wurde, wird anstelle des Verstorbenen Versicherungsnehmer. Er kann innerhalb eines Jahres nach dem Todestag die Aufhebung des Versicherungsvertrages mit Wirkung ab Todestag verlangen.
Wechselt der Versicherungsnehmer die im Versicherungsschein bezeichnete, selbst genutzte Wohnung oder das selbst genutzte Einfamilienhaus, geht der Versicherungsschutz auf das neue Objekt über. Versichert sind Rechtsschutzfälle, die im Zusammenhang mit der Eigennutzung stehen. Dies gilt auch, soweit sie erst nach dem Auszug aus dem bisherigen Objekt eintreten. Das gleiche gilt für Rechtsschutzfälle, die sich auf das neue Objekt beziehen und vor dessen geplantem oder tatsächlichem Bezug eintreten.
Wechselt der Versicherungsnehmer ein Objekt, das er für seine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit selbst nutzt, findet die vorstehende Regelung zum Objektwechsel entsprechende Anwendung. Voraussetzung ist, dass das neue Objekt nach dem Tarif des Versicherers weder nach Größe noch nach Miet- oder Pachthöhe einen höheren als den vereinbarten Beitrag rechtfertigt.
Was bedeutet das konkret?
Verschwindet nach Versicherungsbeginn das versicherte Interesse, endet der Vertrag, sobald der Versicherer davon erfährt; für die Zeit bis dahin bleibt der Beitrag geschuldet. Stirbt der Versicherungsnehmer, läuft der Schutz unter bestimmten Voraussetzungen weiter, und wer den Beitrag zahlt, wird neuer Versicherungsnehmer. Zieht der Versicherungsnehmer um, wandert der Rechtsschutz auf das neue selbst genutzte Objekt mit, ebenso bei selbst genutzten gewerblichen Objekten, wenn dadurch kein höherer Beitrag fällig würde.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Vertrag, wenn das versicherte Interesse nachträglich wegfällt?
Der Vertrag endet zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer davon Kenntnis erhält, dass das versicherte Interesse nach Versicherungsbeginn weggefallen ist. Dem Versicherer steht der Beitrag zu, den er hätte erheben können, wenn die Versicherung nur bis zur Kenntniserlangung beantragt worden wäre.
Besteht der Versicherungsschutz nach dem Tod des Versicherungsnehmers weiter?
Ja, der Versicherungsschutz besteht bis zum Ende der laufenden Beitragsperiode fort, wenn der Beitrag am Todestag gezahlt war und der Gegenstand der Versicherung nicht aus anderen Gründen weggefallen ist. Wird der nächste fällige Beitrag bezahlt, bleibt der Schutz im am Todestag bestehenden Umfang erhalten. Wer den Beitrag zahlt, wird neuer Versicherungsnehmer und kann innerhalb eines Jahres nach dem Todestag die Aufhebung des Vertrages mit Wirkung ab Todestag verlangen.
Gilt der Rechtsschutz nach einem Umzug auch für die neue Wohnung?
Ja, wechselt der Versicherungsnehmer die im Versicherungsschein bezeichnete, selbst genutzte Wohnung oder das selbst genutzte Einfamilienhaus, geht der Versicherungsschutz auf das neue Objekt über. Versichert sind auch Rechtsschutzfälle, die erst nach dem Auszug eintreten, sowie Fälle, die das neue Objekt betreffen und vor dessen Bezug eintreten.
Wandert der Schutz auch bei einem beruflich genutzten Objekt mit?
Bei einem Objekt, das der Versicherungsnehmer für seine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit selbst nutzt, gilt die Regelung zum Objektwechsel entsprechend. Voraussetzung ist, dass das neue Objekt nach dem Tarif des Versicherers weder nach Größe noch nach Miet- oder Pachthöhe einen höheren als den vereinbarten Beitrag rechtfertigt.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung 2023