Der Spezial-Straf-Rechtsschutz von DOMCURA und der Concordia Versicherungs-Gesellschaft a.G. springt ein, wenn gegen Versicherte in Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren ermittelt wird, sie beschuldigt oder als Zeugen vernommen werden oder wenn standes- bzw. disziplinarrechtliche Verfahren eingeleitet werden – etwa im Zusammenhang mit ehrenamtlicher Tätigkeit, nichtselbstständiger Berufstätigkeit, privatem Tun oder Unterlassen sowie bestimmten selbstständigen Nebentätigkeiten und dem Betrieb von Anlagen für erneuerbare Energien.
Der Versicherer übernimmt die aufgeführten Kosten in Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie in standes- und disziplinarrechtlichen Verfahren. Voraussetzung ist ein unmittelbarer Zusammenhang mit einem der folgenden Lebensbereiche:
- eine mitversicherte selbstständige Nebentätigkeit als Kleinunternehmer
- eine ehrenamtliche Tätigkeit
- eine berufliche Tätigkeit als Nichtselbstständiger
- ein privates Tun oder Unterlassen
- eine mitversicherte selbstständige Nebentätigkeit beim Notdienst oder als Praxisvertretung im Heilwesenbereich
- der Betrieb einer mitversicherten Anlage zur Nutzung erneuerbarer Energieträger (mit Ausnahme von Biogasanlagen)
Der Versicherungsschutz greift, wenn in diesem Zusammenhang:
- in Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen einen Versicherten ermittelt wird,
- Versicherte beschuldigt oder als Zeugen vernommen werden oder
- standes- bzw. disziplinarrechtliche Verfahren gegen Versicherte eingeleitet werden.
Versicherungsschutz besteht für die Versicherten. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, gelten als Versicherte:
- im Falle der mitversicherten selbstständigen Nebentätigkeit als Kleinunternehmer der Versicherungsnehmer und dessen etwaige Beschäftigte in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer.
- in den übrigen genannten Fällen der Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen.
Was bedeutet das konkret?
Der Rechtsschutz deckt die Kosten in bestimmten straf-, ordnungswidrigkeits- sowie standes- und disziplinarrechtlichen Verfahren ab. Er greift, wenn diese Verfahren in Zusammenhang mit klar benannten Lebensbereichen stehen – etwa Ehrenamt, nichtselbstständiger Beruf, Privatleben oder bestimmten selbstständigen Nebentätigkeiten und dem Betrieb von Anlagen für erneuerbare Energien. Geschützt sind der Versicherungsnehmer und, je nach Lebensbereich, dessen Beschäftigte oder die mitversicherten Personen.
Häufige Fragen
In welchen Situationen greift dieser Straf-Rechtsschutz?
Er greift, wenn im Zusammenhang mit einem der genannten Lebensbereiche in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen einen Versicherten ermittelt wird, Versicherte beschuldigt oder als Zeugen vernommen werden oder ein standes- bzw. disziplinarrechtliches Verfahren gegen sie eingeleitet wird.
Welche Lebensbereiche sind versichert?
Versichert sind eine mitversicherte selbstständige Nebentätigkeit als Kleinunternehmer, eine ehrenamtliche Tätigkeit, eine berufliche Tätigkeit als Nichtselbstständiger, ein privates Tun oder Unterlassen, eine mitversicherte selbstständige Nebentätigkeit beim Notdienst oder als Praxisvertretung im Heilwesenbereich sowie der Betrieb einer mitversicherten Anlage zur Nutzung erneuerbarer Energieträger, ausgenommen Biogasanlagen.
Wer gilt als versicherte Person?
Grundsätzlich der Versicherungsnehmer. Bei der selbstständigen Nebentätigkeit als Kleinunternehmer gelten zusätzlich dessen Beschäftigte in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer als versichert, in den übrigen Fällen die mitversicherten Personen. Es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
Sind Biogasanlagen mitversichert?
Nein. Der Betrieb einer Anlage zur Nutzung erneuerbarer Energieträger ist zwar versichert, Biogasanlagen sind davon jedoch ausdrücklich ausgenommen.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung 2023