Wer bei der DOMCURA / Concordia Versicherungs-Gesellschaft a.G. im Rechtsschutz eine Mitteilung an den Versicherer schicken möchte, richtet Anzeigen und Erklärungen an die Hauptverwaltung oder an die im Versicherungsschein genannte Geschäftsstelle. Wichtig wird es bei einem Umzug: Teilt der Versicherungsnehmer seine neue Anschrift nicht mit, reicht ein eingeschriebener Brief an die letzte bekannte Adresse, der drei Tage nach Absendung als zugegangen gilt – dasselbe greift bei einer Namensänderung oder der Verlegung eines Gewerbebetriebs.
Alle Anzeigen und Erklärungen, die für den Versicherer bestimmt sind, sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers gerichtet werden. Alternativ können sie an die Geschäftsstelle gerichtet werden, die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnet ist.
Hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer eine Änderung seiner Anschrift nicht mitgeteilt, gilt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, Folgendes:
- Es genügt die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift.
- Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen.
Dies gilt entsprechend, wenn der Versicherungsnehmer seinen Namen geändert hat.
Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung für seinen Gewerbebetrieb abgeschlossen, gelten diese Bestimmungen entsprechend, wenn er seine gewerbliche Niederlassung verlegt.
Was bedeutet das konkret?
Mitteilungen an den Versicherer sollten an dessen Hauptverwaltung oder die im Versicherungsschein genannte Geschäftsstelle gehen. Meldet man einen Umzug, einen neuen Namen oder eine verlegte gewerbliche Niederlassung nicht, darf der Versicherer wichtige Erklärungen per Einschreiben an die zuletzt bekannte Anschrift senden. Ein solcher Brief gilt dann drei Tage nach dem Absenden als zugegangen.
Häufige Fragen
Wohin muss ich meine Mitteilungen an den Versicherer schicken?
Anzeigen und Erklärungen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versicherungsschein bzw. in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstelle gerichtet werden.
Was passiert, wenn ich meinen Umzug nicht gemeldet habe?
Dann genügt für eine Willenserklärung an den Versicherungsnehmer ein eingeschriebener Brief an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Diese Erklärung gilt drei Tage nach dem Absenden als zugegangen.
Gilt diese Regel auch bei einer Namensänderung?
Ja, bei einer Namensänderung des Versicherungsnehmers gilt die gleiche Regelung wie bei einer nicht mitgeteilten Anschriftenänderung.
Was gilt bei einer Versicherung für den Gewerbebetrieb?
Wurde die Versicherung für den Gewerbebetrieb abgeschlossen, gelten diese Bestimmungen entsprechend, wenn die gewerbliche Niederlassung verlegt wird.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung 2023