Im Spezial-Straf-Rechtsschutz von DOMCURA über die Concordia Versicherungs-Gesellschaft a.G. sind zwar viele sonst üblichen Risikoausschlüsse aufgehoben, doch einige Rechtsangelegenheiten bleiben ausdrücklich außen vor: So besteht kein Schutz bei Kartellrecht, bei der Verteidigung gegen den Vorwurf einer Verkehrsvorschrift-Verletzung, bei Steuerstraftaten nach einer Selbstanzeige, bei Verfahren rund um terroristische Vereinigungen sowie beim Vorwurf banden- oder gewerbsmäßiger Straftaten.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gelten im Anwendungsbereich des Spezial-Straf-Rechtsschutzes die Risikoausschlüsse des § 3 Absatz 1, 2 und 3 ARB als aufgehoben. Ausgenommen davon bleibt jedoch die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Bereich des Kartellrechts.
Der Versicherungsschutz umfasst nicht die Verteidigung gegen den Vorwurf der Verletzung einer verkehrsrechtlichen Vorschrift, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
Der Versicherungsschutz umfasst nicht die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Steuerstraftat, wenn das Ermittlungsverfahren durch eine Selbstanzeige des Versicherten ausgelöst wird.
Es besteht kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit Verfahren wegen der Mitgliedschaft in oder der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung.
Der Versicherungsschutz umfasst nicht die Verteidigung gegen den Vorwurf einer banden- oder gewerbsmäßig begangenen Straftat.
Was bedeutet das konkret?
Im Spezial-Straf-Rechtsschutz entfallen grundsätzlich viele der sonst geltenden Risikoausschlüsse – Kartellrecht bleibt aber ausgenommen. Nicht abgedeckt sind außerdem die Verteidigung bei verkehrsrechtlichen Vorwürfen, Steuerstraftaten nach einer Selbstanzeige, Verfahren im Zusammenhang mit einer terroristischen Vereinigung sowie der Vorwurf einer banden- oder gewerbsmäßig begangenen Straftat. Für einzelne dieser Punkte kann jedoch etwas anderes vereinbart werden.
Häufige Fragen
Ist die Verteidigung gegen Verkehrsverstöße mitversichert?
Nein, die Verteidigung gegen den Vorwurf der Verletzung einer verkehrsrechtlichen Vorschrift ist nicht umfasst, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
Gilt der Schutz auch bei einer Steuerstraftat, wenn ich mich selbst angezeigt habe?
Nein. Wird das Ermittlungsverfahren durch eine Selbstanzeige des Versicherten ausgelöst, umfasst der Versicherungsschutz die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Steuerstraftat nicht.
Sind Verfahren im Zusammenhang mit einer terroristischen Vereinigung abgedeckt?
Nein. Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit Verfahren wegen Mitgliedschaft in oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung besteht kein Versicherungsschutz.
Bleibt Kartellrecht trotz der aufgehobenen Ausschlüsse ausgeschlossen?
Ja. Obwohl die Risikoausschlüsse des § 3 Absatz 1, 2 und 3 ARB grundsätzlich als aufgehoben gelten, bleibt die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Bereich des Kartellrechts ausgenommen.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung 2023