Bei der DOMCURA / Concordia Rechtsschutzversicherung übernimmt der Versicherer die Kosten einer außergerichtlichen Mediation bis zu 3.000 Euro je Verfahren und höchstens 6.000 Euro für alle in einem Kalenderjahr eingeleiteten Mediationen. Die Mediation ist eine freiwillige Streitbeilegung mit Hilfe eines neutralen Mediators, wobei eine im Vertrag vereinbarte Selbstbeteiligung hier entfällt und der Rechtsschutz alle versicherten Leistungsarten umfasst.
Mediation ist ein Verfahren zur freiwilligen, außergerichtlichen und insbesondere nachhaltigen Streitbeilegung. Dabei erarbeiten die Parteien mit Hilfe der Moderation eines neutralen Dritten, des Mediators, eine eigenverantwortliche Problemlösung.
Der Versicherer schlägt dem Versicherungsnehmer einen Mediator zur Durchführung des Mediationsverfahrens in Deutschland vor. Der Versicherungsnehmer und die andere Partei können jedoch selbst einen Mediator auswählen. Der Versicherer trägt die Kosten des Mediators im vorgesehenen Rahmen.
Der Rechtsschutz für Mediation erstreckt sich auf alle in dem jeweiligen Rechtsschutzvertrag versicherten Leistungsarten.
Der Versicherer trägt den auf den Versicherungsnehmer entfallenden Anteil an den Kosten des beauftragten Mediators bis zu 3.000 € je Mediation. Für alle in einem Kalenderjahr eingeleiteten Mediationen zahlt der Versicherer jedoch nicht mehr als 6.000 €. Sind am Mediationsverfahren auch nicht versicherte Personen beteiligt, übernimmt der Versicherer die Kosten anteilig im Verhältnis versicherter zu nicht versicherten Personen.
Für die Tätigkeit des Mediators ist der Versicherer nicht verantwortlich.
Der Abzug einer im Vertrag vereinbarten Selbstbeteiligung entfällt.
Was bedeutet das konkret?
Bei einer Mediation lösen die Beteiligten ihren Streit außergerichtlich und freiwillig mit Unterstützung eines neutralen Mediators. Der Versicherer schlägt einen Mediator in Deutschland vor, die Beteiligten dürfen aber auch selbst einen wählen. Der Versicherer zahlt den auf den Versicherungsnehmer entfallenden Kostenanteil bis 3.000 Euro je Mediation und höchstens 6.000 Euro pro Kalenderjahr; sind nicht versicherte Personen beteiligt, wird nur anteilig gezahlt. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird hier nicht abgezogen.
Häufige Fragen
Wie hoch sind die Kosten, die der Versicherer für eine Mediation übernimmt?
Der Versicherer trägt den auf den Versicherungsnehmer entfallenden Kostenanteil bis zu 3.000 € je Mediation. Für alle in einem Kalenderjahr eingeleiteten Mediationen zahlt er höchstens 6.000 €.
Muss ich den vom Versicherer vorgeschlagenen Mediator nehmen?
Nein. Der Versicherer schlägt zwar einen Mediator für ein Verfahren in Deutschland vor, doch der Versicherungsnehmer und die andere Partei können auch selbst einen Mediator auswählen.
Wird eine Selbstbeteiligung von den Mediationskosten abgezogen?
Nein. Der Abzug einer im Vertrag vereinbarten Selbstbeteiligung entfällt bei der Mediation.
Was passiert mit den Kosten, wenn auch nicht versicherte Personen an der Mediation teilnehmen?
In diesem Fall übernimmt der Versicherer die Kosten nur anteilig, und zwar im Verhältnis versicherter zu nicht versicherten Personen.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung 2023