Im TOP-Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser legt der Vertrag fest, welche Sicherheitsvorschriften und Obliegenheiten der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat – von der Instandhaltung wasserführender Anlagen über das Beheizen und Kontrollieren in der kalten Jahreszeit bis zu den Rechtsfolgen bei Verletzung.
a) Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind:
- aa) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften,
- bb) die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten.
Abweichungen von Obliegenheiten/Sicherheitsvorschriften, denen die zuständige Behörde in Textform zugestimmt hat, beeinträchtigen die Entschädigungspflicht nicht.
Vorübergehende Abweichungen von Sicherheits- und Betriebsvorschriften bei Bau-, Umbau- und Reparaturarbeiten auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, gelten nicht als Verstoß gegen obige Sicherheitsvorschriften, soweit sie durch zwingende technische Gründe veranlasst sind und bei ihrer Durchführung die gebotene erhöhte Sorgfalt beachtet wird.
Eine Obliegenheits-/Sicherheitsvorschriftenverletzung liegt nicht vor, wenn Rauch- oder Rauchwarnmelder nicht vorhanden sind oder nicht funktionieren.
Rechtsfolgen
Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalles (siehe Nr. 1) gegenüber dem Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem er Kenntnis von der Obliegenheitsverletzung erlangt hat, fristlos kündigen.
Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat.
b) Vertraglich vereinbarte Sicherheitsvorschriften und Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind:
- aa) die versicherten Sachen, insbesondere wasserführende Anlagen und Einrichtungen und die mitversicherten Anlagen der erneuerbaren Energien, Dächer und außen angebrachte Sachen stets in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und Mängel oder Schäden unverzüglich beseitigen zu lassen,
- bb) nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile zu jeder Jahreszeit genügend häufig zu kontrollieren und dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten,
- cc) in der kalten Jahreszeit alle Gebäude und Gebäudeteile zu beheizen und dies genügend häufig zu kontrollieren oder dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten,
- dd) zur Vermeidung von Überschwemmungs- bzw. Rückstauschäden Abflussleitungen, sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt, auf dem Versicherungsgrundstück freizuhalten.
Was bedeutet das konkret?
Als Eigentümer eines Mehrfamilienhauses sollten Sie das Gebäude vorbeugend in Schuss halten und geltende Vorschriften beachten, damit der Versicherungsschutz nicht gefährdet wird. Dazu gehört, wasserführende Anlagen, Dächer und außen angebrachte Sachen in ordentlichem Zustand zu halten, leer stehende oder ungenutzte Gebäudeteile regelmäßig zu prüfen und in der kalten Jahreszeit für Heizung oder Entleerung der Leitungen zu sorgen. Verletzt man diese Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig, kann der Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen kündigen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe – maßgeblich sind die vertraglichen Regelungen.
Häufige Fragen
Was muss ich vor einem Schaden beachten?
Sie müssen alle gesetzlichen, behördlichen und vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften sowie alle sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten einhalten.
Was gilt in der kalten Jahreszeit?
In der kalten Jahreszeit sind alle Gebäude und Gebäudeteile zu beheizen und dies ist genügend häufig zu kontrollieren. Alternativ sind dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
Verliere ich den Schutz, wenn Rauchmelder fehlen?
Nein. Eine Obliegenheits-/Sicherheitsvorschriftenverletzung liegt nicht vor, wenn Rauch- oder Rauchwarnmelder nicht vorhanden sind oder nicht funktionieren.
Was passiert bei einer Obliegenheitsverletzung?
Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, kann der Versicherer den Vertrag innerhalb eines Monats ab Kenntnis fristlos kündigen. Kein Kündigungsrecht besteht, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass er weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat.
Sind Abweichungen von Sicherheitsvorschriften erlaubt?
Abweichungen, denen die zuständige Behörde in Textform zugestimmt hat, beeinträchtigen die Entschädigungspflicht nicht. Auch vorübergehende Abweichungen bei Bau-, Umbau- und Reparaturarbeiten gelten nicht als Verstoß, soweit sie durch zwingende technische Gründe veranlasst sind und die gebotene erhöhte Sorgfalt beachtet wird.