Im TOP-Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser erlöschen die Rechte des Versicherers auf Kündigung oder Vertragsanpassung wegen einer Gefahrerhöhung nach einem Monat ab Kenntnis oder wenn der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt ist.
Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung nach Nr. 3 erlöschen in folgenden Fällen:
- wenn diese nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden, oder
- wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat.
Was bedeutet das konkret?
Erfährt der Versicherer von einer Gefahrerhöhung, hat er das Recht, den Vertrag zu kündigen oder anzupassen. Nutzt er dieses Recht nicht innerhalb der genannten Frist, entfällt es. Ebenso entfällt es, wenn wieder der Zustand hergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestand. Diese Erläuterung dient nur als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann erlöschen die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung?
Sie erlöschen, wenn sie nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der vor der Gefahrerhöhung bestehende Zustand wiederhergestellt ist.
Ab welchem Zeitpunkt läuft die Monatsfrist?
Die Frist von einem Monat läuft ab Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung.
Was passiert, wenn der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt wird?
Ist der Zustand wiederhergestellt, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat, erlöschen die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt für den TOP-Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser.