Im TOP-Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser gelten klare Pflichten des Versicherungsnehmers bei einer Gefahrerhöhung: Ohne vorherige Zustimmung des Versicherers darf keine Gefahrerhöhung vorgenommen oder gestattet werden, und eingetretene Erhöhungen sind unverzüglich anzuzeigen.
a) Keine Gefahrerhöhung ohne Zustimmung:
Nach Abgabe seiner Vertragserklärung darf der Versicherungsnehmer ohne vorherige Zustimmung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten.
b) Nachträgliches Erkennen einer Gefahrerhöhung:
Erkennt der Versicherungsnehmer nachträglich, dass er ohne vorherige Zustimmung des Versicherers eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder gestattet hat, so muss er diese dem Versicherer unverzüglich anzeigen.
c) Gefahrerhöhung unabhängig vom Willen:
Eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe seiner Vertragserklärung unabhängig von seinem Willen eintritt, muss der Versicherungsnehmer dem Versicherer unverzüglich anzeigen, nachdem er von ihr Kenntnis erlangt hat.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsnehmer soll das Risiko nach Vertragsbeginn nicht eigenmächtig erhöhen. Möchte er etwas ändern, das die Gefahr steigern könnte, holt er vorher die Zustimmung des Versicherers ein. Bemerkt er erst später, dass eine solche Erhöhung ohne Zustimmung erfolgt ist, oder tritt sie unabhängig von seinem Willen ein, informiert er den Versicherer umgehend.
Häufige Fragen
Darf ich als Versicherungsnehmer eine Gefahrerhöhung selbst vornehmen?
Nach Abgabe der Vertragserklärung dürfen Sie ohne vorherige Zustimmung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten.
Was muss ich tun, wenn ich nachträglich eine Gefahrerhöhung bemerke?
Erkennen Sie nachträglich, dass Sie ohne vorherige Zustimmung des Versicherers eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder gestattet haben, müssen Sie diese dem Versicherer unverzüglich anzeigen.
Was gilt bei einer Gefahrerhöhung, die ich nicht beeinflussen kann?
Eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung unabhängig von Ihrem Willen eintritt, müssen Sie dem Versicherer unverzüglich anzeigen, nachdem Sie von ihr Kenntnis erlangt haben.
Für welchen Tarif gelten diese Pflichten?
Diese Pflichten sind im TOP-Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser geregelt.