Bei der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser im TOP-Tarif spielen die Entschädigungsberechnung und der vereinbarte Selbstbehalt eine wichtige Rolle: Der als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um den Selbstbehalt gekürzt.
Der als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um den für diese Position vereinbarten Selbstbehalt gekürzt.
Was bedeutet das konkret?
Wird ein Schaden am Mehrfamilienhaus reguliert, ermittelt der Versicherer zunächst den entschädigungspflichtigen Betrag. Von diesem Betrag wird anschließend der für die betroffene Position vereinbarte Selbstbehalt abgezogen. Der Selbstbehalt fällt dabei je Versicherungsfall an.
Häufige Fragen
Wie wird die Entschädigung im TOP-Tarif berechnet?
Der als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um den für diese Position vereinbarten Selbstbehalt gekürzt.
Wann wird der Selbstbehalt abgezogen?
Der Selbstbehalt wird je Versicherungsfall vom entschädigungspflichtigen Betrag abgezogen.
Für welche Position gilt der Selbstbehalt?
Es gilt der für die jeweilige Position vereinbarte Selbstbehalt.
Wie hoch ist der Selbstbehalt konkret?
Das hängt vom konkreten Tarif und Bedingungswerk ab. Maßgeblich ist der für die jeweilige Position vereinbarte Selbstbehalt.