Im TOP-Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser richtet sich der Beitrag nach vereinbarten Merkmalen wie Fläche, Anzahl der Wohnungen und Gebäudetyp sowie nach einem jährlichen Anpassungsfaktor. Zusätzlich profitieren jüngere Gebäude von einem Rabatt, der sich mit steigendem Gebäudealter kontinuierlich abbaut – erfahren Sie, wie Ermittlung und Anpassung im Detail funktionieren.
a) Ermittlung des Beitrages
Grundlagen der Ermittlung des Beitrages sind:
- die vereinbarten Merkmale, die für die Beitragsberechnung erheblich sind (z. B. Fläche, Anzahl der Wohnungen und Unternehmen, durchschnittliche Einheitengröße (siehe Nr. 1 e)), Gebäudetyp, Bauausführung und -ausstattung, Nutzung, Alter des Gebäudes oder sonstige vereinbarte Merkmale)
- der Anpassungsfaktor (Nr. 2 b))
Der Grundbeitrag errechnet sich aus der Anzahl der Wohnungen und Unternehmen oder sonstige vereinbarte Merkmale multipliziert mit dem Beitrag je Einheit. Der jeweils zu zahlende Jahresbeitrag wird berechnet durch Multiplikation des vereinbarten Grundbeitrags mit dem Anpassungsfaktor.
b) Anpassung des Beitrages gemäß Anpassungsfaktor
aa) Der Beitrag verändert sich entsprechend der Anpassung des Versicherungsschutzes (siehe Nr. 1) gemäß der Erhöhung oder Verminderung des Anpassungsfaktors.
bb) Der Anpassungsfaktor erhöht oder vermindert sich jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres für die in diesem Jahr beginnende Versicherungsperiode entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der jeweils für den Monat Mai des Vorjahres veröffentlichte Baupreisindex für Wohngebäude und der für den Monat April des Vorjahres veröffentlichte Tariflohnindex für das Baugewerbe verändert haben. Beide Indizes gibt das Statistische Bundesamt bekannt.
- Bei dieser Anpassung wird die Änderung des Baupreisindexes zu 80 Prozent und die des Tariflohnindexes zu 20 Prozent berücksichtigt.
- Bei dieser Berechnung wird jeweils auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet.
- Der Anpassungsfaktor wird auf 2 Stellen nach dem Komma errechnet und gerundet.
- Soweit bei Rundungen die dritte Zahl nach dem Komma eine 5 oder eine höhere Zahl ist, wird aufgerundet, sonst abgerundet.
cc) Bei der Berechnung des Prozentsatzes, um den sich der Anpassungsfaktor ändert, werden auch sämtliche Anpassungen seit Vertragsbeginn, die aufgrund von einem oder mehreren Widersprüchen des Versicherungsnehmers (siehe c) unterblieben sind, berücksichtigt. Eine nur teilweise Berücksichtigung unterbliebener Anpassungen ist nicht möglich.
Der Versicherungsnehmer wird damit so gestellt, als ob seit Vertragsbeginn keinerlei Widersprüche erfolgt wären.
dd) Der Versicherungsnehmer kann einer Erhöhung des Beitrages innerhalb eines Monats, nachdem ihm die Mitteilung über die Erhöhung des Anpassungsfaktors zugegangen ist, durch Erklärung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Damit wird die Erhöhung nicht wirksam. In diesem Fall wird bei Eintritt eines Versicherungsfalles die Entschädigung (einschließlich Kosten und Mietausfall) nur anteilig gezahlt. Über den jeweils geltenden Anteil wird der Versicherungsnehmer informiert.
c) Anpassung des Beitrages gemäß Gebäudealter
aa) Gebäude mit einem Gebäudealter jünger als 30 Jahre erhalten einen Rabatt auf den Grundbeitrag der gewählten Top- oder Top Plus-Schutz (B 1 oder B 2). Der Rabatt baut sich mit steigendem Gebäudealter kontinuierlich ab. Bei zusätzlich zum Top- und Top Plus-Versicherungsschutz gewählten und beitragspflichtigen Einschlüssen (B 3 bis B 6) wird der Rabatt nicht berücksichtigt.
bb) Maßgebend für die Beitragseinstufung eines Neuvertrages ist das Alter des Gebäudes zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres. Die Anpassung des Beitrages erfolgt zu jeder Hauptfälligkeit. Hierbei wird das Gebäudealter als Differenz der vollen Jahre zwischen dem jeweiligen Versicherungsjahr (Hauptfälligkeit des Vertrages) und dem Jahr der ersten Bezugsfertigstellung des versicherten Gebäudes (Baujahr) bestimmt.
cc) Beitragsanpassungen (A § 24 und B 1 § 13 Nr. 2 b)) bleiben hiervon unberührt und können neben dieser durchgeführt werden.
dd) Rabattstaffel Gebäudealter
| Stufe | Gebäudealter | Rabatt |
| 0 |
0 Jahre (Bezugsfertigstellungszeitpunkt) |
30% |
| 1 | über 0 bis 1 Jahre | 30% |
| 2 | über 1 bis 2 Jahre | 29 % |
| 3 | über 2 bis 3 Jahre | 28 % |
| 4 | über 3 bis 4 Jahre | 27 % |
| 5 | über 4 bis 5 Jahre | 26 % |
| 6 | über 5 bis 6 Jahre | 25 % |
| 7 | über 6 bis 7 Jahre | 24 % |
| 8 | über 7 bis 8 Jahre | 23 % |
| 9 | über 8 bis 9 Jahre | 22 % |
| 10 | über 9 bis 10 Jahre | 21 % |
| 11 | über 10 bis 11 Jahre | 20 % |
| 12 | über 11 bis 12 Jahre | 19 % |
| 13 | über 12 bis 13 Jahre | 18 % |
| 14 | über 13 bis 14 Jahre | 17 % |
| 15 | über 14 bis 15 Jahre | 16 % |
| Stufe | Gebäudealter | Rabatt |
| 16 | über 15 bis 16 Jahre | 15 % |
| 17 | über 16 bis 17 Jahre | 14 % |
| 18 | über 17 bis 18 Jahre | 13 % |
| 19 | über 18 bis 19 Jahre | 12 % |
| 20 | über 19 bis 20 Jahre | 11 % |
| 21 | über 20 bis 21 Jahre | 10 % |
| 22 | über 21 bis 22 Jahre | 9 % |
| 23 | über 22 bis 23 Jahre | 8 % |
| 24 | über 23 bis 24 Jahre | 7 % |
| 25 | über 24 bis 25 Jahre | 6 % |
| 26 | über 25 bis 26 Jahre | 5 % |
| 27 | über 26 bis 27 Jahre | 4 % |
| 28 | über 27 bis 28 Jahre | 3 % |
| 29 | über 28 bis 29 Jahre | 2 % |
| 30 | über 29 bis 30 Jahre | 1 % |
| 31 | über 30 Jahre | entfällt |
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag für ein versichertes Mehrfamilienhaus setzt sich aus einem Grundbeitrag zusammen, der sich an Merkmalen wie der Anzahl der Wohnungen orientiert, und wird mit einem jährlich neu berechneten Anpassungsfaktor multipliziert. Dieser Faktor wird an die Entwicklung von Baupreis- und Tariflohnindex gekoppelt. Ist das Gebäude noch keine 30 Jahre alt, gibt es zusätzlich einen Rabatt auf den Grundbeitrag, der Jahr für Jahr kleiner wird. Diese Erklärung ist eine unverbindliche Lesehilfe – maßgeblich sind allein die oben genannten Angaben und die Versicherungsbedingungen.
Häufige Fragen
Wie wird der Jahresbeitrag für ein Mehrfamilienhaus berechnet?
Der Grundbeitrag ergibt sich aus der Anzahl der Wohnungen und Unternehmen oder sonstigen vereinbarten Merkmalen multipliziert mit dem Beitrag je Einheit. Der zu zahlende Jahresbeitrag wird durch Multiplikation des vereinbarten Grundbeitrags mit dem Anpassungsfaktor berechnet.
Wann und wie ändert sich der Anpassungsfaktor?
Der Anpassungsfaktor erhöht oder vermindert sich jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres entsprechend der Veränderung des Baupreisindexes für Wohngebäude (Mai des Vorjahres) und des Tariflohnindexes für das Baugewerbe (April des Vorjahres). Der Baupreisindex wird dabei zu 80 Prozent, der Tariflohnindex zu 20 Prozent berücksichtigt. Beide Indizes gibt das Statistische Bundesamt bekannt.
Kann ich einer Beitragserhöhung widersprechen?
Ja. Der Versicherungsnehmer kann einer Erhöhung innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung des Anpassungsfaktors in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) widersprechen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Dann wird die Erhöhung nicht wirksam, jedoch wird im Versicherungsfall die Entschädigung (einschließlich Kosten und Mietausfall) nur anteilig gezahlt.
Ab welchem Gebäudealter entfällt der Rabatt?
Gebäude jünger als 30 Jahre erhalten einen Rabatt auf den Grundbeitrag des gewählten Top- oder Top Plus-Schutzes (B 1 oder B 2). Der Rabatt baut sich mit steigendem Gebäudealter kontinuierlich ab und entfällt bei einem Gebäudealter über 30 Jahre.
Gilt der Altersrabatt auch für Zusatzeinschlüsse?
Nein. Bei zusätzlich zum Top- und Top Plus-Versicherungsschutz gewählten und beitragspflichtigen Einschlüssen (B 3 bis B 6) wird der Rabatt nicht berücksichtigt.