Stürzt ein Baum durch Sturm, Hagel, Brand oder Blitzschlag um, übernimmt die Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser die Kosten für das Entfernen, den Abtransport und die Entsorgung – im TOP- und TOP-Plus-Tarif jeweils bis zu 10.000 Euro je Versicherungsfall.
TOP-Tarif: Der TOP-Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser übernimmt die Kosten für die Beseitigung umgestürzter oder abgeknickter Bäume.
Der Versicherer ersetzt, soweit die Gefahr Feuer oder die Gefahr Sturm/Hagel versichert ist, die notwendigen Aufwendungen für das Entfernen, den Abtransport und die Entsorgung von Bäumen inkl. Stumpf auf dem Versicherungsort,
- die durch Brand/Blitzschlag (siehe § 2 Nr. 1) oder Sturm/Hagel (siehe § 4 Nr. 1 a)) umgestürzt sind,
- deren Stämme durch Brand/Blitzschlag (siehe § 2 Nr. 1) oder Sturm/Hagel (siehe § 4 Nr. 1 a)) abgeknickt sind,
- die durch Brand/Blitzschlag (siehe § 2 Nr. 1) oder Sturm/Hagel (siehe § 4 Nr. 1 a)) so beschädigt sind, dass eine natürliche Regeneration nicht zu erwarten ist oder
- die auf behördliche Anordnung nach einem Brand/Blitzschlag (siehe § 2 Nr. 1) oder Sturm/Hagel (siehe § 4 Nr. 1 a)) entsorgt werden müssen.
Bereits abgestorbene Bäume sind von der Versicherung ausgeschlossen.
Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf 10.000,- Euro begrenzt.
TOP Plus Tarif: Der TOP Plus Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser deckt die Beseitigung umgestürzter oder abgeknickter Bäume bei versicherten Schäden ab.
Der Versicherer ersetzt, soweit die Gefahr Feuer oder die Gefahr Sturm/Hagel versichert ist, die notwendigen Aufwendungen für das Entfernen, den Abtransport und die Entsorgung von Bäumen auf dem Versicherungsort,
- die durch Brand/Blitzschlag (siehe B 1 § 2 Nr. 1 VGB 2022-Top) oder Sturm/Hagel (siehe B 1 § 4 Nr. 1 a) VGB 2022-Top) umgestürzt sind,
- deren Stämme durch Brand/Blitzschlag (siehe B 1 § 2 Nr. 1 VGB 2022-Top) oder Sturm/Hagel (siehe B 1 § 4 Nr. 1 a) VGB 2022-Top) abgeknickt sind oder,
- die durch Brand/Blitzschlag (siehe B 1 § 2 Nr. 1 VGB 2022-Top) oder Sturm/Hagel (siehe B 1 § 4 Nr. 1 a) VGB 2022-Top) so beschädigt sind, dass eine natürliche Regeneration nicht zu erwarten ist oder
- die auf behördliche Anordnung nach einem Brand/Blitzschlag (siehe B 1 § 2 Nr. 1 VGB 2022-Top) oder Sturm/Hagel (siehe B 1 § 4 Nr. 1 a) VGB 2022-Top) entsorgt werden müssen.
Bereits abgestorbene Bäume sind von der Versicherung ausgeschlossen.
Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf 10.000,- Euro begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wird auf dem Grundstück Ihres Mehrfamilienhauses ein Baum durch Feuer (Brand/Blitzschlag) oder Sturm/Hagel umgeworfen, abgeknickt oder so stark beschädigt, dass er nicht mehr nachwachsen kann, hilft die Gebäudeversicherung bei den Aufräumkosten. Das gilt auch, wenn die Behörde nach einem solchen Ereignis die Entsorgung anordnet. Bäume, die schon vorher abgestorben waren, gehören nicht dazu. Beide Tarife tragen diese Kosten bis zu einem festgelegten Höchstbetrag pro Schadenfall.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden bei der Baumbeseitigung übernommen?
Ersetzt werden die notwendigen Aufwendungen für das Entfernen, den Abtransport und die Entsorgung der Bäume auf dem Versicherungsort. Im TOP-Tarif ist die Entsorgung inklusive Stumpf abgedeckt.
Durch welche Ereignisse muss der Baumschaden entstanden sein?
Es muss sich um Brand/Blitzschlag oder Sturm/Hagel handeln, soweit die Gefahr Feuer oder die Gefahr Sturm/Hagel versichert ist. Erfasst sind umgestürzte, abgeknickte, nicht regenerationsfähige sowie auf behördliche Anordnung zu entsorgende Bäume.
Sind bereits abgestorbene Bäume mitversichert?
Nein. Bereits abgestorbene Bäume sind von der Versicherung ausgeschlossen.
Bis zu welchem Betrag wird entschädigt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000,- Euro begrenzt – im TOP-Tarif wie auch im TOP Plus Tarif.
Worin unterscheiden sich TOP- und TOP Plus Tarif bei diesem Punkt?
Beide Tarife decken die Beseitigung umgestürzter oder abgeknickter Bäume bei versicherten Feuer- oder Sturm/Hagel-Schäden bis 10.000,- Euro ab. Im TOP-Tarif ist die Entsorgung ausdrücklich inklusive Stumpf genannt.