Bricht man bei einem versicherten Gebäudeschaden am Mehrfamilienhaus vorzeitig eine Reise ab, ersetzt die Domcura Gebäudeversicherung notwendige Rückreisekosten aus Urlaubs- und Dienstreisen. Erfahren Sie, welche Fahrtkosten übernommen werden, welche Schadenshöhe vorausgesetzt wird und welche Entschädigungsgrenze je Versicherungsfall gilt.
TOP-Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser:
Rückreisekosten aus Urlaubs- und Dienstreisen sind bei versicherten Gebäudeschäden abgedeckt.
Der Versicherer ersetzt die notwendigen und tatsächlich angefallenen Fahrtkosten, wenn der Versicherungsnehmer wegen eines Versicherungsfalles in voraussichtlicher Höhe von mindestens 5.000,- Euro vorzeitig seine Urlaubs-/Dienstreise abbricht und an den Schadensort reist.
Fahrtmehrkosten werden für ein angemessenes Reisemittel ersetzt, entsprechend dem benutzten Urlaubs-/Dienstreisemittel und der Dringlichkeit der Reise an den Schadensort.
Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf 2.500,- Euro begrenzt.
TOP Plus Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser:
Dieser Tarif übernimmt Rückreisekosten aus Urlaubs- und Dienstreisen bei versicherten Schäden.
Der Versicherer ersetzt die notwendigen und tatsächlich angefallenen Fahrtkosten, wenn der Versicherungsnehmer und die mitreisenden Familienangehörigen aus seiner häuslichen Wohngemeinschaft wegen eines Versicherungsfalles in voraussichtlicher Höhe von mindestens 5.000,- Euro vorzeitig seine Urlaubs-/Dienstreise abbricht und an den Schadensort reist.
Fahrtmehrkosten werden für ein angemessenes Reisemittel ersetzt, entsprechend dem benutzten Urlaubs-/Dienstreisemittel und der Dringlichkeit der Reise an den Schadensort.
Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf 2.500,- Euro begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn während einer Urlaubs- oder Dienstreise ein versicherter Schaden am Mehrfamilienhaus eintritt und man deshalb die Reise abbrechen muss, um zum Schadensort zu fahren, können die Kosten für die Rückreise erstattet werden. Erstattet werden die zusätzlichen Fahrtkosten für ein passendes Reisemittel. Voraussetzung ist ein Schaden in einer bestimmten voraussichtlichen Höhe, und die Erstattung ist je Versicherungsfall der Höhe nach begrenzt. Im TOP Plus Tarif sind zusätzlich mitreisende Familienangehörige aus der häuslichen Wohngemeinschaft berücksichtigt.
Häufige Fragen
Wann werden Rückreisekosten übernommen?
Wenn der Versicherungsnehmer wegen eines Versicherungsfalles in voraussichtlicher Höhe von mindestens 5.000,- Euro vorzeitig seine Urlaubs-/Dienstreise abbricht und an den Schadensort reist.
Wie hoch ist die Entschädigung für Rückreisekosten?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500,- Euro begrenzt.
Welche Kosten werden ersetzt?
Ersetzt werden die notwendigen und tatsächlich angefallenen Fahrtkosten. Fahrtmehrkosten werden für ein angemessenes Reisemittel ersetzt, entsprechend dem benutzten Urlaubs-/Dienstreisemittel und der Dringlichkeit der Reise an den Schadensort.
Was ist der Unterschied zwischen TOP- und TOP Plus Tarif?
Im TOP-Tarif sind die Rückreisekosten des Versicherungsnehmers abgedeckt. Im TOP Plus Tarif werden zusätzlich die mitreisenden Familienangehörigen aus der häuslichen Wohngemeinschaft berücksichtigt.