Wird ein Mehrfamilienhaus nach einem versicherten Schaden unbewohnbar, übernimmt die Domcura Gebäudeversicherung im TOP- und TOP Plus-Tarif die notwendigen Hotelkosten für eine vorübergehende Unterbringung – bis zu 150 Euro pro Tag und längstens 12 Monate.
TOP-Tarif – Hotelkosten bei unbewohnbarem Gebäude:
Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück, Telefon), wenn
- das versicherte Gebäude bzw. die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und
- dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens für die Dauer von 12 Monaten.
Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall pro Tag auf 150,- Euro begrenzt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
TOP Plus Tarif – Hotelkosten bei unbewohnbarem Gebäude:
Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück, Telefon), wenn
- das versicherte Gebäude bzw. die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und
- dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens für die Dauer von 12 Monaten.
Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall pro Tag auf 150,- Euro begrenzt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
Was bedeutet das konkret?
Kann eine Wohnung im versicherten Mehrfamilienhaus nach einem Schaden nicht mehr bewohnt werden und ist auch das Ausweichen auf einen noch nutzbaren Teil nicht zumutbar, springt die Versicherung für eine Ersatzunterkunft ein. Erstattet werden die reinen Übernachtungskosten in einem Hotel oder einer vergleichbaren Unterkunft – solange, bis die Wohnung wieder bewohnbar ist, aber höchstens ein Jahr lang und bis zu einer täglichen Obergrenze.
Häufige Fragen
Wann übernimmt die Domcura Gebäudeversicherung Hotelkosten?
Wenn das versicherte Gebäude bzw. die ansonsten ständig bewohnte Wohnung infolge eines Versicherungsfalles unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.
Wie hoch ist die Entschädigung pro Tag?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall pro Tag auf 150,- Euro begrenzt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
Wie lange werden die Hotelkosten erstattet?
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens für die Dauer von 12 Monaten.
Sind Nebenkosten wie Frühstück oder Telefon mitversichert?
Nein. Erstattet werden die Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten, zum Beispiel ohne Frühstück oder Telefon.
Gilt die Regelung im TOP- und im TOP Plus-Tarif?
Ja. Sowohl der TOP-Tarif als auch der TOP Plus Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser übernehmen die Hotelkosten unter denselben Voraussetzungen.