Wer ein Mehrfamilienhaus über die Domcura Gebäudeversicherung absichert, kann sich bei versicherten Schäden über einen Ausgleich der Sachverständigenkosten freuen: Sowohl im TOP- als auch im TOP-Plus-Tarif übernimmt der Versicherer die vom Versicherungsnehmer zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens, sobald der entschädigungspflichtige Schaden 25.000,- Euro übersteigt.
TOP-Tarif:
Der TOP-Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser umfasst die Übernahme von Sachverständigenkosten bei versicherten Schäden.
Soweit der entschädigungspflichtige Schaden 25.000,- Euro übersteigt, ersetzt der Versicherer die durch den Versicherungsnehmer zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens.
TOP-Plus-Tarif:
Der TOP Plus Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser deckt Sachverständigenkosten bei der Regulierung versicherter Schäden ab.
Soweit der entschädigungspflichtige Schaden 25.000,- Euro übersteigt, ersetzt der Versicherer die durch den Versicherungsnehmer zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens.
Was bedeutet das konkret?
Wird nach einem versicherten Schaden am Mehrfamilienhaus ein Sachverständigenverfahren durchgeführt, entstehen dabei Kosten. Diese Regelung besagt: Übersteigt der entschädigungspflichtige Schaden die genannte Grenze, übernimmt der Versicherer den Kostenanteil, den sonst der Versicherungsnehmer selbst tragen müsste. Diese Leistung ist im TOP- wie im TOP-Plus-Tarif enthalten.
Häufige Fragen
Ab welchem Schadenbetrag werden die Sachverständigenkosten übernommen?
Der Versicherer ersetzt die Kosten des Sachverständigenverfahrens, soweit der entschädigungspflichtige Schaden 25.000,- Euro übersteigt.
Welche Kosten werden konkret übernommen?
Ersetzt werden die durch den Versicherungsnehmer zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens.
Gilt die Leistung sowohl im TOP- als auch im TOP-Plus-Tarif?
Ja. Sowohl der TOP-Tarif als auch der TOP-Plus-Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser decken Sachverständigenkosten bei versicherten Schäden ab.
Für welchen Gebäudetyp gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt für Mehrfamilienhäuser, die über die Domcura Gebäudeversicherung abgesichert sind.