Bei der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser im TOP-Tarif sind bestimmte Sachen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen – dazu zählen im Verfall befindliche und zum Abbruch bestimmte Gebäude, elektronisch gespeicherte Daten und Programme sowie bestimmte Gartenbepflanzungen. Hier erfahren Sie, was konkret nicht versichert ist.
Im TOP-Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser gelten folgende Ausschlüsse für versicherte Sachen:
- a) Im Verfall befindliche und zum Abbruch bestimmte Gebäude: Nicht versichert sind im Verfall befindliche sowie zum Abbruch bestimmte Gebäude. Als im Verfall befindlich gilt ein Gebäude, wenn der bauliche Zustand durch Abnutzung oder unterbliebene Instandsetzung oder Instandhaltung am Schadentag eine zweckbestimmte Nutzung nicht mehr zulässt.
- b) Elektronisch gespeicherte Daten und Programme: Elektronisch gespeicherte Daten und Programme sind keine Sachen. Kosten für die Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten Daten und Programmen sind nur versichert, soweit dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist.
- c) Gartenbepflanzungen: Nicht versichert sind Gartenbepflanzungen, soweit sie nicht in Nr. 2 a) aufgeführt sind.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt nicht uneingeschränkt für jedes Objekt oder jeden Gegenstand. Gebäude, die so stark verfallen oder für den Abriss vorgesehen sind, dass sie nicht mehr sinnvoll genutzt werden können, fallen nicht unter den Schutz. Digitale Daten und Programme zählen nicht als versicherte Sachen – ihre Wiederherstellung ist nur abgedeckt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Auch Gartenbepflanzungen sind grundsätzlich ausgenommen, sofern sie nicht an anderer Stelle des Vertrags eingeschlossen sind.
Häufige Fragen
Sind zum Abbruch bestimmte Gebäude versichert?
Nein. Im Verfall befindliche sowie zum Abbruch bestimmte Gebäude sind nicht versichert.
Wann gilt ein Gebäude als im Verfall befindlich?
Ein Gebäude gilt als im Verfall befindlich, wenn der bauliche Zustand durch Abnutzung oder unterbliebene Instandsetzung oder Instandhaltung am Schadentag eine zweckbestimmte Nutzung nicht mehr zulässt.
Sind elektronisch gespeicherte Daten und Programme mitversichert?
Elektronisch gespeicherte Daten und Programme sind keine Sachen. Die Kosten für ihre Wiederherstellung sind nur versichert, soweit dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist.
Sind Gartenbepflanzungen versichert?
Gartenbepflanzungen sind nicht versichert, soweit sie nicht in Nr. 2 a) aufgeführt sind.