Im TOP-Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser erfahren Sie, welche Sachen als versichert gelten: das Gebäude selbst, Gebäudebestandteile, Gebäudezubehör und Grundstücksbestandteile. Zudem wird der Versicherungsort präzise über das Flurstück definiert, inklusive angrenzender Flurstücke und der zugerechneten Gemeinschaftsflächen im Umkreis von 500 m.
a) Gebäude: Gebäude im Sinne dieser Regelungen sind mit dem Erdboden verbundene Bauwerke, die der überwiegenden Nutzung zu Wohnzwecken bestimmt sind und gegen äußere Einflüsse schützen können.
b) Gebäudebestandteile: Gebäudebestandteile sind in ein Gebäude eingefügte Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbständigkeit verloren haben.
c) Gebäudezubehör: Gebäudezubehör sind bewegliche Sachen, die sich im Gebäude befinden oder außen am Gebäude angebracht sind und der Instandhaltung bzw. überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten Gebäudes dienen.
d) Grundstücksbestandteile: Als Grundstücksbestandteile gelten die mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks fest verbundenen Sachen.
e) Versicherungsgrundstück (Versicherungsort):
- Versicherungsgrundstück ist das Flurstück / sind die Flurstücke, auf dem das versicherte Gebäude steht.
- Hierzu gehören auch angrenzende Flurstücke, auf denen sich die in Nr. 1 a) genannten Garagen/Carports, Nebengebäude, Gebäude-/Grundstücksbestandteile und das Gebäudezubehör befinden.
- Teilen sich mehrere Gebäude ein Flurstück, so gilt als Versicherungsort derjenige Teil des Flurstücks, der durch Einfriedung oder anderweitige Abgrenzung dem/den im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude(n) ausschließlich zugehörig ist.
Ebenfalls als Versicherungsort gelten die dem Versicherungsgrundstück zugerechneten Gemeinschaftsflächen, auch im Umkreis von 500 m (Luftlinie) außerhalb des Versicherungsgrundstückes.
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelungen legen fest, welche Teile eines Mehrfamilienhauses zum versicherten Gebäude zählen und wo der Versicherungsschutz räumlich gilt. Fest mit dem Bauwerk verbundene Elemente und passendes Zubehör gehören ebenso dazu wie das Grundstück, auf dem das Haus steht. Auch angrenzende Flurstücke sowie zugerechnete Gemeinschaftsflächen können erfasst sein. Diese Paraphrase dient nur als Lesehilfe und ist unverbindlich.
Häufige Fragen
Was zählt als Gebäude im Sinne dieser Regelungen?
Gebäude sind mit dem Erdboden verbundene Bauwerke, die der überwiegenden Nutzung zu Wohnzwecken bestimmt sind und gegen äußere Einflüsse schützen können.
Worin unterscheiden sich Gebäudebestandteile und Gebäudezubehör?
Gebäudebestandteile sind in ein Gebäude eingefügte Sachen, die durch ihre feste Verbindung ihre Selbständigkeit verloren haben. Gebäudezubehör sind bewegliche Sachen im oder außen am Gebäude, die der Instandhaltung bzw. überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten Gebäudes dienen.
Was ist der Versicherungsort?
Versicherungsort ist das Versicherungsgrundstück, also das Flurstück bzw. die Flurstücke, auf dem das versicherte Gebäude steht. Dazu gehören auch angrenzende Flurstücke mit den genannten Garagen/Carports, Nebengebäuden, Gebäude-/Grundstücksbestandteilen und dem Gebäudezubehör.
Gilt der Versicherungsschutz auch für Gemeinschaftsflächen außerhalb des Grundstücks?
Ja, als Versicherungsort gelten ebenfalls die dem Versicherungsgrundstück zugerechneten Gemeinschaftsflächen, auch im Umkreis von 500 m (Luftlinie) außerhalb des Versicherungsgrundstückes.
Was gilt, wenn sich mehrere Gebäude ein Flurstück teilen?
Dann gilt als Versicherungsort derjenige Teil des Flurstücks, der durch Einfriedung oder anderweitige Abgrenzung dem/den im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude(n) ausschließlich zugehörig ist.