Im TOP-Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser sind zahlreiche im und am Gebäude angebrachte technische Anlagen und Geräte mitversichert – von Antennen-, Satelliten- und Heizungsanlagen über Aufzugs- und Smart-Home-Technik bis zu Überwachungskameras, ihren notwendigen Komponenten und dazugehörigen Teilen sowie fest verbauten Datenträgern.
Versichert sind auch:
a) im und am Gebäude angebrachte sowie auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsgrundstück vorhandene technische Anlagen und Geräte, die Bestandteile von Gebäuden sein können, wie:
- Antennen-, Satellitenanlagen,
- Fernsprech- und Telekommunikationsanlagen ohne Endgeräte,
- Feuer-, Einbruch-, Gasmeldeanlagen,
- Gas-, Elektroanlagen ohne Endgeräte,
- Gegensprechanlagen,
- Hebeanlagen,
- Heizungs- und Warmwasseranlagen für die Verbrennung von nachwachsenden Rohstoffen (CO2-Neutral),
- Heizungs- und Warmwasseranlagen, die den aktuellen Abgasnormen für Wohngebäude entsprechen,
- Klima- und Beschattungsanlagen,
- Klingelanlagen,
- Raumbelüftungsanlagen,
- Rollladen-, Markisen- und Garagentorantriebe,
- sogenannte „Smart-Home-Einrichtungen“ ohne Endgeräte,
- Technik von Aufzügen, Schwimmbädern, Schwimmbecken, Whirlpools, Saunen oder Dampfbädern, Springbrunnen, Regenwassernutzungsanlagen,
- Überwachungskameras.
Zu den vorgenannten technischen Anlagen und Geräten gehören auch alle:
- notwendigen Komponenten, soweit sich diese auf dem Versicherungsgrundstück befinden und soweit sie betriebsfertig sind. Betriebsfertig ist eine mitversicherte Sache, sobald sie nach beendeter Erprobung und Abnahme und, soweit vorgesehen nach beendetem Probebetrieb entweder zur Arbeitsaufnahme bereit ist oder sich in Betrieb befindet. Eine spätere Unterbrechung der Betriebsfertigkeit unterbricht den Versicherungsschutz nicht. Dies gilt auch während einer De- oder Remontage sowie während eines Transportes der Sachen innerhalb des Versicherungsortes.
- dazugehörigen Teile, soweit sich diese auf dem Versicherungsgrundstück befinden, wie z. B. Befestigungselemente, Fundamente versicherter Sachen, Laderegler, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Module, Montagesets, Montagerahmen, Speichereinheiten, Temperaturfühler, Trafos, Überspannungsschutzeinrichtungen, Verkabelung und Leitungen, Verteilerkästen, Wechselrichter und Zähler aller Art.
b) Datenträger (Datenspeicher für maschinenlesbare Informationen), wenn sie vom Benutzer nicht auswechselbar sind (z. B. Festplatten jeder Art).
c) Nicht versicherte Sachen:
Die unter Nr. 2 sowie Nr. 4 und Nr. 5 aufgeführten und dort versicherten Sachen oder Sachteile sind hierüber nicht versichert.
Was bedeutet das konkret?
Der TOP-Tarif dieser Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser bezieht die fest mit dem Gebäude verbundene Technik in den Schutz ein. Dazu zählen zum Beispiel Antennen- und Satellitenanlagen, Heizungen, Aufzüge, Smart-Home-Einrichtungen ohne Endgeräte oder Überwachungskameras. Auch die notwendigen Komponenten und dazugehörigen Teile auf dem Versicherungsgrundstück sowie fest verbaute Datenträger sind erfasst. Manche in anderen Abschnitten geregelte Sachen sind hierüber nicht mitversichert.
Häufige Fragen
Welche technischen Anlagen sind mitversichert?
Versichert sind im und am Gebäude angebrachte sowie auf dem Versicherungsgrundstück vorhandene technische Anlagen und Geräte, die Bestandteile von Gebäuden sein können – etwa Antennen- und Satellitenanlagen, Feuer-, Einbruch- und Gasmeldeanlagen, Heizungs- und Warmwasseranlagen, Klima- und Beschattungsanlagen, Aufzugstechnik, Smart-Home-Einrichtungen ohne Endgeräte und Überwachungskameras.
Sind auch einzelne Komponenten und Teile versichert?
Ja. Dazu gehören alle notwendigen Komponenten, sofern sie sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden und betriebsfertig sind, sowie dazugehörige Teile wie Befestigungselemente, Fundamente, Laderegler, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Module, Montagesets, Speichereinheiten, Trafos, Überspannungsschutzeinrichtungen, Verkabelung, Verteilerkästen, Wechselrichter und Zähler aller Art.
Was bedeutet „betriebsfertig“?
Betriebsfertig ist eine mitversicherte Sache, sobald sie nach beendeter Erprobung und Abnahme und, soweit vorgesehen, nach beendetem Probebetrieb entweder zur Arbeitsaufnahme bereit ist oder sich in Betrieb befindet. Eine spätere Unterbrechung der Betriebsfertigkeit unterbricht den Versicherungsschutz nicht. Dies gilt auch während einer De- oder Remontage sowie während eines Transportes innerhalb des Versicherungsortes.
Sind Datenträger mitversichert?
Versichert sind Datenträger (Datenspeicher für maschinenlesbare Informationen), wenn sie vom Benutzer nicht auswechselbar sind, zum Beispiel Festplatten jeder Art.
Welche Sachen sind hierüber nicht versichert?
Die unter Nr. 2 sowie Nr. 4 und Nr. 5 aufgeführten und dort versicherten Sachen oder Sachteile sind über diesen Abschnitt nicht versichert.