Im TOP-Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser sind Gebäude- und Grundstücksbestandteile sowie Gebäudezubehör auf dem Versicherungsgrundstück abgesichert – von Aufzügen über Einbauküchen bis zu Terrassen. Erfahren Sie, welche Sachen versichert sind, welche Hausratbestandteile bis 5.000 Euro mitversichert sein können und was ausgeschlossen ist.
a) Versichert sind die auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsgrundstück vorhandenen, zum versicherten Gebäude und Grundstück gehörenden Sachen und deren Zubehör (Definition siehe Nr. 6). Wie insbesondere:
- Aufzüge,
- außen angebrachte Sachen, soweit der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt,
- Bänke,
- Brennstoffvorräte für Sammelheizungen,
- Briefkastenanlagen,
- Brunnenanlagen,
- Einbaumöbel bzw. Einbauküchen, die individuell für das Gebäude raumspezifisch geplant und gefertigt sind,
- Fahrradunterstand, Fahrradständer,
- festmontierte Spielplatzeinrichtungen,
- Fäkalienanlagen / Kläranlagen,
- Freisitze,
- Garten- oder Grillkamine,
- Gas- und Öltanks,
- Gemeinschaftswaschmaschinen und -trockner,
- Grundstückseinfriedungen (auch Hecken),
- Hauswasserver- und -entsorgungen inklusive Zisternenanlagen,
- Hof- und Gehwegbefestigungen,
- Hundehütten, -zwinger,
- Heizungs- und Warmwasseranlagen, soweit nicht unter Nr. 3 bis 5 mitversichert,
- Ladestationen für Elektrofahrzeuge oder sonstige elektrisch betriebene Geräte, soweit der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt,
- Leuchtröhren- und Beleuchtungsanlagen, Lampen,
- Markisen,
- Müllboxen/Mülltonnen,
- nachträglich in das versicherte Gebäude eingefügte/ausgetauschte Sachen, die ein Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und daher hierfür die Gefahr trägt,
- Pavillons - fest installierte,
- Papierkörbe - fest installierte,
- Pergolen - fest installierte,
- Regenwassernutzungsanlagen (z. B. Zisternen),
- Sachen, die künftig in das Gebäude eingefügt werden sollen (z. B. Vorräte an Fliesen, Bodenbelägen, Tapeten),
- Sanitäranlagen,
- Schaukästen, Vitrinen,
- Schilder, Transparente,
- Schutz- und Trennwände,
- Schwimmbäder, Schwimmbecken, Whirlpools,
- Saunen, Dampfbäder,
- Springbrunnen,
- Ständer, Masten, elektrische Freileitungen, Fahnenstangen,
- Terrassen,
- Überdachungen,
- vom Mieter ausgebaute und innerhalb des Gebäudes eingelagerte versicherte Sachen (z. B. Einbaumöbel, Türen),
- Wandverkleidungen, Bodenbeläge,
- Wasser-, Gas-, Elektrizitäts- und Wärmezähler,
- Wäschespinnen, Wäsche- und Trockenstangen (sofern fest im Boden verankert),
- Wege- und Gartenbeleuchtungen.
b) Versichert sind Hausratbestandteile, die den Charakter von Gebäudebestandteilen einnehmen, sofern der Eigentümer diese auf seine Kosten dem Mieter zur Verfügung gestellt hat. Dies sind insbesondere:
- Modul- bzw. Anbauküchen inkl. dazugehöriger Einbaugeräte (z. B. Herd, Mikrowelle, Geschirrspüler, Waschmaschine),
- lose, vollflächig verlegte Bodenbeläge (z. B. Teppichboden, schwimmend verlegtes Parkett/Laminat),
- mobile elektrische Heiz-, Kamingeräte.
Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall und je Wohn-/Gewerbeeinheit auf 5.000,- Euro begrenzt.
c) Nicht versicherte Sachen:
Die unter Nr. 3 bis Nr. 5 aufgeführten und dort versicherten Sachen oder Sachteile sind hierüber nicht versichert.
Was bedeutet das konkret?
Abgesichert sind grundsätzlich die Dinge, die fest zum Mehrfamilienhaus und seinem Grundstück gehören – vom Aufzug über Einbauküchen und Terrassen bis zu Anlagen im Garten und auf dem Hof. Auch bestimmte Ausstattung, die der Eigentümer dem Mieter zur Verfügung stellt, kann bis zu einer festgelegten Grenze mitversichert sein. Sachen, die bereits an anderer Stelle des Vertrags (Nr. 3 bis Nr. 5) versichert sind, fallen nicht zusätzlich unter diesen Punkt.
Häufige Fragen
Welche Sachen sind versichert?
Versichert sind die auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück vorhandenen, zum Gebäude und Grundstück gehörenden Sachen und deren Zubehör – etwa Aufzüge, individuell gefertigte Einbauküchen, Terrassen, Überdachungen, Sanitäranlagen, Grundstückseinfriedungen sowie zahlreiche weitere aufgeführte Anlagen und Einrichtungen.
Sind vom Eigentümer bereitgestellte Hausratbestandteile mitversichert?
Ja. Hausratbestandteile, die den Charakter von Gebäudebestandteilen einnehmen, sind versichert, sofern der Eigentümer diese auf seine Kosten dem Mieter zur Verfügung gestellt hat – etwa Modul- bzw. Anbauküchen inkl. Einbaugeräten, lose vollflächig verlegte Bodenbeläge sowie mobile elektrische Heiz- und Kamingeräte.
Bis zu welchem Betrag sind diese Hausratbestandteile versichert?
Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall und je Wohn-/Gewerbeeinheit auf 5.000,- Euro begrenzt.
Was ist über diesen Punkt nicht versichert?
Die unter Nr. 3 bis Nr. 5 aufgeführten und dort versicherten Sachen oder Sachteile sind hierüber nicht versichert.
Sind Ladestationen für Elektrofahrzeuge abgedeckt?
Ladestationen für Elektrofahrzeuge oder sonstige elektrisch betriebene Geräte sind mitversichert, soweit der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt.