Beim TOP-Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser gilt: Soweit Schadenersatz aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts beansprucht werden kann, besteht insoweit kein Anspruch auf Entschädigung – etwa bei Unruhen, Beschädigung, Streik und Aussperrung.
Ein Anspruch auf Entschädigung besteht insoweit nicht, als Schadenersatz aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts beansprucht werden kann.
Was bedeutet das konkret?
Diese unverbindliche Lesehilfe fasst den Sachverhalt einfach zusammen: Wenn für einen Schaden bereits ein Anspruch nach öffentlich-rechtlichem Entschädigungsrecht besteht, wird dieser Teil nicht zusätzlich über den TOP-Tarif der Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser ausgeglichen. Der Tarif berücksichtigt öffentlich-rechtliche Entschädigungsansprüche bei Unruhen, Beschädigung, Streik und Aussperrung.
Häufige Fragen
Besteht ein Entschädigungsanspruch, wenn öffentlich-rechtliches Entschädigungsrecht greift?
Nein. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht insoweit nicht, als Schadenersatz aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts beansprucht werden kann.
Welche Situationen berücksichtigt der TOP-Tarif in diesem Zusammenhang?
Der TOP-Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser berücksichtigt öffentlich-rechtliche Entschädigungsansprüche bei Unruhen, Beschädigung, Streik und Aussperrung.
Für welche Gebäudeart gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt für den TOP-Tarif der Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser.