Im TOP-Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser sind Schäden durch böswillige Beschädigung und Graffiti abgesichert – von vorsätzlicher Zerstörung bis zu Fassadenmalereien durch fremde Personen. Hier erfahren Sie, was als versichert gilt und welche Schäden ausgeschlossen sind.
Böswillige Beschädigung:
Böswillige Beschädigung ist jede vorsätzliche, unmittelbare Zerstörung, Beschädigung (z. B. auch Graffiti) oder Beeinträchtigung von versicherten Sachen durch Personen, die nicht Versicherungsnehmer, Pächter/Mieter, Eigentümer oder andere im Versicherungsort berechtigt anwesende Personen sind.
Graffiti:
Als Graffiti gelten Schäden durch vorsätzliche Beschmutzung durch Fassadenmalereien an versicherten Gebäudeteilen durch Personen, die nicht Versicherungsnehmer, Pächter/Mieter, Eigentümer oder andere im Versicherungsort berechtigt anwesende Personen sind.
Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden:
- a) durch Abhandenkommen versicherter Sachen;
- b) an versicherten Daten, es sei denn, dass der Verlust oder die Veränderung der Daten infolge eines dem Grunde nach versicherten Schadens (siehe § 8 Nr. 3 b)) an dem Datenträger eingetreten ist, auf dem diese Daten gespeichert waren;
- c) durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Verpuffung oder Implosion;
- d) an Laden- und Schaufensterverglasungen.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz greift, wenn außenstehende Personen mutwillig etwas am Mehrfamilienhaus zerstören, beschädigen oder mit Fassadenmalereien beschmieren. Gemeint sind Personen, die nicht zum berechtigten Personenkreis am Versicherungsort gehören. Bestimmte Schadenarten wie Diebstahl, Feuer-Ereignisse oder Schäden an Laden- und Schaufensterverglasungen sind dabei ausgenommen.
Häufige Fragen
Ist Graffiti am Mehrfamilienhaus mitversichert?
Ja. Als Graffiti gelten Schäden durch vorsätzliche Beschmutzung durch Fassadenmalereien an versicherten Gebäudeteilen durch Personen, die nicht Versicherungsnehmer, Pächter/Mieter, Eigentümer oder andere im Versicherungsort berechtigt anwesende Personen sind.
Was gilt als böswillige Beschädigung?
Jede vorsätzliche, unmittelbare Zerstörung, Beschädigung (z. B. auch Graffiti) oder Beeinträchtigung von versicherten Sachen durch Personen, die nicht Versicherungsnehmer, Pächter/Mieter, Eigentümer oder andere im Versicherungsort berechtigt anwesende Personen sind.
Sind Schäden durch Feuer oder Explosion abgedeckt?
Nein. Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Verpuffung oder Implosion sind nicht versichert.
Ist der Diebstahl versicherter Sachen mitversichert?
Nein. Schäden durch Abhandenkommen versicherter Sachen sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht versichert.
Sind Laden- und Schaufensterverglasungen abgesichert?
Nein. Schäden an Laden- und Schaufensterverglasungen sind nicht versichert.