Bei der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser im TOP-Tarif gilt für Schäden durch Naturgefahren eine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung, die je Versicherungsfall vom entschädigungspflichtigen Betrag abgezogen wird – erfahren Sie hier, wie hoch dieser Selbstbehalt ausfällt.
Der bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt gekürzt.
Für die Gefahren nach Nr. 1 b) gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 1.000,- Euro als vereinbart.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Schaden durch Naturgefahren, ermittelt der Versicherer zunächst den entschädigungspflichtigen Betrag nach den Vertragsbedingungen. Von diesem Betrag wird pro Schadenfall der vereinbarte Eigenanteil abgezogen. Für die Gefahren nach Nr. 1 b) tragen Sie somit die ersten 1.000,- Euro selbst.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei Naturgefahren im TOP-Tarif?
Für die Gefahren nach Nr. 1 b) gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 1.000,- Euro als vereinbart.
Wie wirkt sich der Selbstbehalt auf die Entschädigung aus?
Der bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt gekürzt.
Gilt die Selbstbeteiligung pro Schadenfall?
Ja, die Kürzung um den vereinbarten Selbstbehalt erfolgt je Versicherungsfall.
Für welchen Tarif gilt diese Selbstbeteiligung?
Sie gilt für den TOP-Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser bei Schäden durch Naturgefahren gemäß den Vertragsbedingungen.