Im TOP-Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser sind bestimmte Schäden durch Naturgefahren nicht versichert und unterliegen Ausschlüssen.
a) Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch
aa) Sturmflut;
bb) Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch eine der versicherten Naturgefahren (siehe Nr. 1 a)) entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen;
cc) Grundwasser, soweit nicht an die Erdoberfläche gedrungen (siehe Nr. 3 a) cc));
dd) Brand, Blitzschlag, Explosion, Verpuffung, Implosion, Luftfahrzeuge; dies gilt nicht für Erdbeben;
ee) Trockenheit oder Austrocknung.
b) Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden an
aa) Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen;
bb) Laden- und Schaufensterscheiben.
c) Kein Versicherungsschutz gemäß Nr. 1 b) cc) - Erdbeben besteht für Objekte in Gebieten mit den nachstehenden Postleitzahlen:
| 50170 - 50171 | 52388 - 52391 | 72138 | 72359 - 72365 | 72805 - 72810 | 79539 - 79639 |
| 50189 | 52399 - 52511 | 72144 - 72149 | 72379 - 72501 | 72818 - 72827 | 88631 |
| 52080 - 52146 | 52531 | 72181 | 72510 - 72514 | 78580 | 88637 |
| 52222 | 72070 - 72119 | 72336 | 72519 | 78597 | |
| 52224 - 52382 | 72127 - 72131 | 72351 | 72760 - 72793 | 79400 |