Der TOP-Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser regelt Terrorakte über einen Aus- und Wiedereinschluss: Grundsätzlich sind Schäden durch Terrorakte ausgeschlossen, doch bis zu einem Neubauwert von 10.000.000 Euro gelten Sachschäden und Kosten in Deutschland wieder als versichert – mit klaren Bedingungen zu Kontamination, Versorgungsausfall, Kündigung und Jahreshöchstentschädigung.
a) Ausschluss Terrorakte
Ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen und unabhängig etwaiger abweichender Bestimmungen (ausgenommen Ziffer b)) gelten Schäden durch Terrorakte sowie Kosten jeder Art im Zusammenhang mit Terrorakten als ausgeschlossen.
Terrorakte sind jegliche Handlungen von Personen oder Personengruppen zur Erreichung politischer, religiöser, ethnischer, ideologischer oder ähnlicher Ziele, die geeignet sind, Angst oder Schrecken in der Bevölkerung oder Teilen der Bevölkerung zu verbreiten und dadurch auf eine Regierung oder staatliche Einrichtungen Einfluss zu nehmen.
b) Wiedereinschluss Terrorakte
Soweit der Neubauwert des Gebäudes 10.000.000,- Euro nicht übersteigt, gelten abweichend von Ziffer a) und nur im Rahmen der Bestimmungen dieses Vertrages Sachschäden und Kosten durch Terrorakte nach weiterer Maßgabe der folgenden Bestimmungen als versichert:
aa) Örtlicher Geltungsbereich:
Der Sachschaden muss sich in der Bundesrepublik Deutschland ereignen.
bb) Ausgeschlossene Schäden und Kosten:
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden an versicherten Sachen sowie Kosten jeder Art durch:
- Kontamination durch chemische oder biologische Substanzen. Dieser Ausschluss gilt nicht, soweit die Kontamination durch Brand oder Explosion verursacht wird.
- Ausfall von Versorgungsleistungen (z. B. Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation). Dieser Ausschluss gilt nicht, soweit der Ausfall der Versorgungsleistungen durch Brand oder Explosion verursacht wird und der Terrorakt auf einem im Versicherungsvertrag namentlich benannten Versicherungsort begangen wird.
cc) Kündigung des Wiedereinschlusses:
Der Wiedereinschluss von Schäden durch Terrorakte kann vom Versicherungsnehmer oder Versicherer jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Die Kündigung wird 30 Tage nach Zugang wirksam.
dd) Jahreshöchstentschädigung:
Als Jahreshöchstentschädigung gilt ein Neubauwert von insgesamt maximal 10.000.000,- Euro.
Was bedeutet das konkret?
Grundsätzlich sind Schäden durch Terrorakte in diesem Tarif nicht mitversichert. Für Mehrfamilienhäuser bis zu einem bestimmten Neubauwert werden Sachschäden und Kosten durch Terrorakte jedoch wieder eingeschlossen, sofern sie sich in Deutschland ereignen. Für bestimmte Folgen wie Kontamination oder den Ausfall von Versorgungsleistungen gelten dabei besondere Regelungen. Sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer können diesen Wiedereinschluss beenden, und die Leistung ist pro Jahr begrenzt.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Terrorakte grundsätzlich versichert?
Grundsätzlich sind Schäden durch Terrorakte sowie Kosten jeder Art im Zusammenhang mit Terrorakten ausgeschlossen. Über den Wiedereinschluss gelten sie jedoch unter bestimmten Voraussetzungen wieder als versichert.
Bis zu welchem Wert gilt der Wiedereinschluss?
Der Wiedereinschluss gilt, soweit der Neubauwert des Gebäudes 10.000.000,- Euro nicht übersteigt. Als Jahreshöchstentschädigung gilt ein Neubauwert von insgesamt maximal 10.000.000,- Euro.
Wo muss sich der Sachschaden ereignen?
Der Sachschaden muss sich in der Bundesrepublik Deutschland ereignen.
Sind Kontamination und Ausfall von Versorgungsleistungen mitversichert?
Schäden durch Kontamination mit chemischen oder biologischen Substanzen sowie durch Ausfall von Versorgungsleistungen sind ausgeschlossen. Ausnahmen bestehen, wenn die Kontamination durch Brand oder Explosion verursacht wird beziehungsweise wenn der Ausfall durch Brand oder Explosion verursacht wird und der Terrorakt auf einem namentlich benannten Versicherungsort begangen wird.
Kann der Wiedereinschluss gekündigt werden?
Ja, der Wiedereinschluss kann vom Versicherungsnehmer oder Versicherer jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Die Kündigung wird 30 Tage nach Zugang wirksam.