Im TOP-Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser sind Schäden durch Krieg und Kernenergie grundsätzlich ausgeschlossen. Erfahren Sie, welche Ausnahmen etwa bei Blindgängern oder betriebsbedingten radioaktiven Isotopen gelten und welche Voraussetzungen für eine Entschädigung erfüllt sein müssen.
a) Ausschluss Krieg:
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.
Der Ausschluss gilt nicht für Schäden an versicherten Sachen, die im Zuge von Räumungs- bzw. Entschärfungsmaßnahmen an unentdeckter Kriegsmunition (Blindgänger) bzw. durch spontane Explosion unentdeckter Kriegsmunition beendeter Kriege zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen.
Voraussetzungen für die Entschädigung:
- Die Räumungs- und Entschärfungsmaßnahmen werden vom Kampfmittelräumdienst bzw. im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften von einem Munitionsfachkundigen durchgeführt.
- Die sprengtechnisch gebotenen Sicherheitsvorkehrungen sind getroffen worden.
- Es liegt ein vorausgegangener Explosionsschaden vor.
Ausfallschäden, die durch die im Vorfeld getroffenen Maßnahmen entstehen, gelten nicht als versichert.
Der Versicherungsschutz ist auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt.
b) Ausschluss Kernenergie:
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
Der Ausschluss gilt nicht für Schäden an versicherten Sachen, die als Folge eines unter die Versicherung fallenden Versicherungsfalles durch auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, betriebsbedingt vorhandene oder verwendete radioaktive Isotope entstehen, insbesondere Schäden durch Kontamination und Aktivierung. Dies gilt nicht für radioaktive Isotope von Kernreaktoren.
Was bedeutet das konkret?
Schäden, die durch Krieg oder durch Kernenergie entstehen, sind vom Versicherungsschutz für Ihr Mehrfamilienhaus grundsätzlich nicht erfasst. Für zwei besondere Situationen gibt es jedoch Rückausnahmen: einerseits Schäden im Zusammenhang mit alter, unentdeckter Kriegsmunition (Blindgänger) unter bestimmten Voraussetzungen, andererseits Schäden durch betriebsbedingt auf dem Grundstück vorhandene radioaktive Isotope – nicht aber solche von Kernreaktoren. Diese Erläuterung dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Sind Kriegsschäden am Mehrfamilienhaus versichert?
Nein. Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen ausgeschlossen.
Was gilt bei Schäden durch Blindgänger?
Schäden an versicherten Sachen durch Räumungs- oder Entschärfungsmaßnahmen an unentdeckter Kriegsmunition oder durch spontane Explosion sind vom Ausschluss ausgenommen. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Maßnahmen vom Kampfmittelräumdienst bzw. von einem Munitionsfachkundigen durchgeführt werden, die sprengtechnischen Sicherheitsvorkehrungen getroffen sind und ein vorausgegangener Explosionsschaden vorliegt.
Gilt der Versicherungsschutz auch im Ausland?
Nein. Der Versicherungsschutz ist auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt.
Sind Schäden durch Kernenergie ausgeschlossen?
Grundsätzlich ja. Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen ausgeschlossen.
Gibt es eine Ausnahme beim Ausschluss Kernenergie?
Ja. Der Ausschluss gilt nicht für Schäden, die als Folge eines versicherten Versicherungsfalles durch betriebsbedingt auf dem Grundstück vorhandene oder verwendete radioaktive Isotope entstehen, insbesondere durch Kontamination und Aktivierung. Dies gilt jedoch nicht für radioaktive Isotope von Kernreaktoren.