Im TOP-Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser sind zahlreiche Gefahren abgesichert: von Brand, Blitzschlag und Explosion über Leitungswasser und Naturgefahren wie Sturm und Hagel bis hin zu Fahrzeuganprall, böswilliger Beschädigung und dem Diebstahl außen angebrachter Sachen. Welche Gefahren sich einzeln und welche nur in Kombination versichern lassen, erfahren Sie hier.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch die folgenden Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen:
- a) Brand, Blitzschlag, Explosion, Verpuffung, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges oder eines unbemannten Flugkörpers, deren Teile oder deren Ladung (siehe § 2)
- b) Leitungswasser (siehe § 3)
- c) Naturgefahren (siehe § 4):
- aa) Sturm, Hagel
- bb) weitere Elementargefahren, soweit besonders vereinbart
- d) Innere Unruhen, Böswillige Beschädigung, Streik oder Aussperrung (siehe § 5)
- e) Fahrzeuganprall, Rauch/Ruß, Überschalldruckwellen (siehe § 6)
- f) Diebstahl von außen angebrachten Sachen (siehe § 7)
Jede der Gefahren nach a), b) und c) aa) kann auch einzeln versichert werden.
Die weiteren Gefahren nach c) bb), d), e) und f) können ausschließlich in Verbindung mit einer oder mehreren unter a) bis c) aa) genannten Gefahren versichert werden.
Was bedeutet das konkro?
Die Gebäudeversicherung ersetzt Schäden an versicherten Sachen, wenn diese durch eine der aufgeführten Gefahren beschädigt oder zerstört werden oder verloren gehen. Einige Kern-Gefahren lassen sich einzeln absichern, während bestimmte zusätzliche Gefahren nur gemeinsam mit einer dieser Kern-Gefahren mitversichert werden können.
Häufige Fragen
Welche Gefahren sind grundsätzlich versichert?
Versichert sind unter anderem Brand, Blitzschlag, Explosion, Verpuffung, Implosion sowie Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, Leitungswasser, Naturgefahren wie Sturm und Hagel, Innere Unruhen, Böswillige Beschädigung, Streik oder Aussperrung, Fahrzeuganprall, Rauch/Ruß, Überschalldruckwellen sowie der Diebstahl von außen angebrachten Sachen.
Welche Gefahren kann ich einzeln versichern?
Jede der Gefahren nach a) (u. a. Brand, Blitzschlag, Explosion), b) (Leitungswasser) und c) aa) (Sturm, Hagel) kann auch einzeln versichert werden.
Welche Gefahren sind nur in Kombination versicherbar?
Die weiteren Gefahren nach c) bb) (weitere Elementargefahren), d) (Innere Unruhen, Böswillige Beschädigung, Streik oder Aussperrung), e) (Fahrzeuganprall, Rauch/Ruß, Überschalldruckwellen) und f) (Diebstahl von außen angebrachten Sachen) können ausschließlich in Verbindung mit einer oder mehreren unter a) bis c) aa) genannten Gefahren versichert werden.
Wann leistet der Versicherer eine Entschädigung?
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch eine der versicherten Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Sind weitere Elementargefahren automatisch mitversichert?
Weitere Elementargefahren nach c) bb) sind nur mitversichert, soweit dies besonders vereinbart ist.