Bei der Domcura Rechtsschutz lässt sich der Versicherungsschutz über verschiedene Optionen zur Selbstbeteiligung individuell anpassen. Erfahren Sie, wann eine vereinbarte Selbstbeteiligung nur einmal greift, in welchen Fällen sie ganz entfällt und welche Besonderheit der Topschutz nach fünf schadenfreien Jahren bietet.
Wird eine Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall vereinbart, kommt sie bei mehreren Rechtsschutzfällen aufgrund eines einzigen Ereignisses nur einmal zur Anwendung. Das gilt zum Beispiel, wenn bei einem Verkehrsunfall gegen den Versicherungsnehmer ein Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet wird und er gleichzeitig Schadenersatzansprüche geltend macht.
Eine an sich vereinbarte Selbstbeteiligung entfällt:
- bei der telefonischen Rechtsberatung und der Online-Rechtsberatung
- bei der Konfliktlösung im Wege der Mediation
- beim Arbeits-Rechtsschutz für Aufhebungsvereinbarungen und im Insolvenzfall des Arbeitgebers
- beim Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
- beim Rechtsschutz für Betreuungsanordnungen
- bei Erledigung der Rechtsangelegenheit mit der Erstberatung
- beim Rechtsschutz für Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament
- beim Internet-Rechtsschutz wegen Abmahnungen aufgrund behaupteter Urheberrechtsverstöße
- bei im Ausland eingetretenen Rechtsschutzfällen, soweit Gebühren bei einem ausländischen Rechtsanwalt anfallen
Beim Topschutz entfällt die Selbstbeteiligung nach Ablauf von fünf schadenfreien Jahren für den ersten danach gemeldeten Rechtsschutzfall, für den der Versicherer eintrittspflichtig ist, einmalig.
Was bedeutet das konkret?
Mit einer Selbstbeteiligung tragen Sie im Rechtsschutzfall einen vereinbarten Eigenanteil selbst. Löst ein einziges Ereignis mehrere Rechtsschutzfälle aus, zahlen Sie den Eigenanteil trotzdem nur ein Mal. Für bestimmte Leistungen und Beratungsformen wird die Selbstbeteiligung gar nicht fällig, und beim Topschutz kann sie nach mehreren schadenfreien Jahren einmalig komplett wegfallen.
Häufige Fragen
Wie oft wird die Selbstbeteiligung bei einem einzigen Ereignis fällig?
Führt ein einziges Ereignis zu mehreren Rechtsschutzfällen, kommt die vereinbarte Selbstbeteiligung nur einmal zur Anwendung – etwa wenn nach einem Verkehrsunfall ein Straf- oder Bußgeldverfahren läuft und gleichzeitig Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
In welchen Fällen entfällt die Selbstbeteiligung?
Die Selbstbeteiligung entfällt unter anderem bei telefonischer und Online-Rechtsberatung, bei Mediation, im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht, bei Betreuungsanordnungen, bei Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament, bei Erledigung mit der Erstberatung sowie bei bestimmten Fällen im Arbeits-Rechtsschutz, Internet-Rechtsschutz und im Ausland.
Welche Besonderheit gilt beim Topschutz?
Beim Topschutz entfällt die Selbstbeteiligung nach Ablauf von fünf schadenfreien Jahren einmalig für den ersten danach gemeldeten Rechtsschutzfall, für den der Versicherer eintrittspflichtig ist.
Entfällt die Selbstbeteiligung auch bei Rechtsschutzfällen im Ausland?
Ja, bei im Ausland eingetretenen Rechtsschutzfällen entfällt die Selbstbeteiligung, soweit Gebühren bei einem ausländischen Rechtsanwalt anfallen.