Die Domcura Rechtsschutz sichert mit dem Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz die Verteidigung von Berufsgruppen wie Beamten, Richtern, Notaren oder Bundeswehrangehörigen ab, wenn ihnen ein Verstoß gegen das Disziplinar- oder Standesrecht vorgeworfen wird – etwa eine Verletzung der Schweigepflicht.
Rechtsschutz besteht für die Verteidigung in Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Disziplinarrecht oder das Standesrecht.
Betroffene Berufsgruppen:
- Beamte
- Richter
- Notare
- Bundeswehrangehörige
Ihnen kann ein Dienstvergehen zum Vorwurf gemacht werden. Darunter versteht man die schuldhafte Verletzung der typischen mit dem Beamtenstatus verbundenen Pflichten – beispielsweise die Verletzung der Schweigepflicht.
Was bedeutet das konkret?
Wer in einem berufsständischen oder beamtenrechtlichen Beruf tätig ist, kann sich einem Verfahren gegenübersehen, wenn ihm die Verletzung beruflicher Pflichten vorgeworfen wird. Dieser Baustein hilft dabei, sich in solchen disziplinar- oder standesrechtlichen Verfahren zu verteidigen. Diese Beschreibung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die vertraglichen Bedingungen.
Häufige Fragen
Für welche Verfahren besteht Rechtsschutz?
Rechtsschutz besteht für die Verteidigung in Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Disziplinarrecht oder das Standesrecht.
Welche Berufsgruppen sind betroffen?
Betroffen sind insbesondere Berufsgruppen wie Beamte, Richter, Notare oder Bundeswehrangehörige.
Was ist ein Dienstvergehen?
Ein Dienstvergehen ist die schuldhafte Verletzung der typischen mit dem Beamtenstatus verbundenen Pflichten – beispielsweise die Verletzung der Schweigepflicht.
Ist die Verletzung der Schweigepflicht ein Beispiel für ein Dienstvergehen?
Ja, die Verletzung der Schweigepflicht wird als Beispiel für ein Dienstvergehen genannt.