Wer rechtliche Risiken aus Nebenerwerb absichern möchte, findet bei der Domcura Rechtsschutz eine Mitversicherung nebenberuflicher Tätigkeiten bis 17.500 EUR im Topschutz sowie den Schutz ehrenamtlicher Tätigkeiten in beiden Tarifen. Erfahre, was gilt und wo die Grenzen liegen.
Die nebenberufliche Tätigkeit ist bis 17.500 EUR im Topschutz mit abgesichert.
Eine ehrenamtliche Tätigkeit ist in beiden Tarifen abgesichert. Einschränkungen hierzu siehe Ziffer 2.3 (ARB 2019) in den Vertragsgrundlagen.
Die selbstständige Tätigkeit ist nicht mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Wenn du neben deinem Hauptberuf eine kleine Nebentätigkeit ausübst, kann diese im Topschutz bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze mitversichert sein. Auch ein ehrenamtliches Engagement ist grundsätzlich in beiden Tarifen eingeschlossen, wobei bestimmte Einschränkungen zu beachten sind. Eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit gehört dagegen nicht zum Umfang dieses Schutzes.
Häufige Fragen
Ist eine nebenberufliche Tätigkeit mitversichert?
Ja, die nebenberufliche Tätigkeit ist bis 17.500 EUR im Topschutz mitversichert.
Ist eine ehrenamtliche Tätigkeit abgesichert?
Ja, eine ehrenamtliche Tätigkeit ist in beiden Tarifen abgesichert. Einschränkungen hierzu findest du unter Ziffer 2.3 (ARB 2019) in den Vertragsgrundlagen.
Ist eine selbstständige Tätigkeit mitversichert?
Nein, die selbstständige Tätigkeit ist nicht mitversichert.
In welchem Tarif ist die nebenberufliche Tätigkeit enthalten?
Die Mitversicherung der nebenberuflichen Tätigkeit bis 17.500 EUR ist im Topschutz enthalten.