Bei der Domcura Rechtsschutz ist die Deckungssumme je Rechtsschutzfall in beiden Tarifausprägungen unbegrenzt versichert. Für die Strafkaution und für Fälle außerhalb des Geltungsbereichs gelten im Komfortschutz und im Topschutz jeweils feste Höchstgrenzen – hier erfahren Sie, welche Beträge konkret abgesichert sind.
Die Deckungssumme je Rechtsschutzfall ist in beiden Tarifausprägungen unbegrenzt versichert.
Strafkaution:
- Im Komfortschutz greift max. 200.000 EUR.
- Im Topschutz greift max. 300.000 EUR.
Außerhalb des Geltungsbereiches: Hier ist die max. Deckungssumme begrenzt (Abrechnung nach deutschem Gebührenrecht):
- Im Komfortschutz auf 300.000 EUR.
- Im Topschutz auf 500.000 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Grundsätzlich gibt es für die Kosten eines Rechtsschutzfalls keine betragliche Obergrenze – die Deckungssumme je Fall ist in beiden Tarifen unbegrenzt. Eine Ausnahme bilden zwei Bereiche: die Strafkaution und Fälle außerhalb des Geltungsbereichs. Für diese sind je nach gewähltem Tarif – Komfortschutz oder Topschutz – feste Höchstbeträge festgelegt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Deckungssumme je Rechtsschutzfall?
Die Deckungssumme je Rechtsschutzfall ist in beiden Tarifausprägungen unbegrenzt versichert.
Welche Grenzen gelten bei der Strafkaution?
Im Komfortschutz greift bei der Strafkaution max. 200.000 EUR, im Topschutz max. 300.000 EUR.
Was gilt außerhalb des Geltungsbereiches?
Außerhalb des Geltungsbereiches ist die maximale Deckungssumme im Komfortschutz auf 300.000 EUR und im Topschutz auf 500.000 EUR begrenzt. Die Abrechnung erfolgt nach deutschem Gebührenrecht.
Unterscheiden sich Komfortschutz und Topschutz bei der Deckungssumme?
Bei der Deckungssumme je Rechtsschutzfall nicht – diese ist in beiden Tarifen unbegrenzt. Unterschiede bestehen nur bei der Strafkaution und außerhalb des Geltungsbereiches, wo im Topschutz jeweils höhere Höchstbeträge gelten.