Mit dem Rechtsschutz der Domcura profitieren Versicherte im Komfortschutz und im Topschutz von einem unbegrenzten Zeitraum – auch auf Reisen. Für berufliche Belange gelten je nach Tarif eigene Fristen von 12 oder 24 Monaten.
Im Komfortschutz und im Topschutz gilt ein unbegrenzter Zeitraum als versichert. Dieser unbegrenzte Zeitraum gilt auch für Reisen.
Für berufliche Belange gelten folgende Zeiträume:
- Komfortschutz: ein Zeitraum von 12 Monaten versichert.
- Topschutz: erweitert auf 24 Monate.
Was bedeutet das konkret?
Sowohl im Komfortschutz als auch im Topschutz besteht der Schutz zeitlich unbegrenzt – dies gilt ebenso für Reisen. Nur im beruflichen Bereich ist der versicherte Zeitraum begrenzt, wobei der Topschutz hier einen längeren Zeitraum bietet als der Komfortschutz.
Häufige Fragen
Für welchen Zeitraum gilt der Rechtsschutz im Komfortschutz und Topschutz?
In beiden Tarifen – Komfortschutz und Topschutz – gilt ein unbegrenzter Zeitraum als versichert.
Gilt der unbegrenzte Zeitraum auch für Reisen?
Ja, der unbegrenzte Zeitraum gilt auch für Reisen.
Welcher Zeitraum gilt für berufliche Belange im Komfortschutz?
Für berufliche Belange gilt im Komfortschutz ein Zeitraum von 12 Monaten versichert.
Welcher Zeitraum gilt für berufliche Belange im Topschutz?
Im Topschutz ist der Zeitraum für berufliche Belange auf 24 Monate erweitert.