Bei Konflikten unterstützt die Domcura Rechtsschutz mit einem Mediationsverfahren, in dem ein objektiver Mediator als Vermittler außergerichtlich eine einvernehmliche Einigung anstrebt – abgesichert im Komfortschutz und im Topschutz mit unterschiedlichen Versicherungssummen pro Fall und pro Jahr.
Es werden objektive Mediatoren (d. h. Vermittler in einem Kommunikationsprozess) herangezogen, die versuchen, außergerichtlich eine Einigung zu erreichen. Der Mediator spricht keine Empfehlungen aus und entscheidet nichts; er ist nur Vermittler in dem Konflikt.
Komfortschutz:
- max. Höhe des Mediationsverfahrens: 2.000 EUR p. Fall
- 4.000 EUR max. p. a.
- Ausnahme Familien-, Lebenspartnerschaft- und Erbrecht: bis zu 1.000 EUR p. Fall
Topschutz:
- höhere Versicherungssumme: 3.000 EUR p. Fall
- 6.000 EUR max. p. a.
- Ausnahme Familien-, Lebenspartnerschaft- und Erbrecht: bis zu 1.500 EUR p. Fall
Was bedeutet das konkret?
Statt gleich vor Gericht zu ziehen, kann bei einem Streit ein neutraler Mediator eingeschaltet werden. Dieser vermittelt zwischen den Parteien, trifft aber selbst keine Entscheidung und gibt keine Empfehlungen ab. Ziel ist eine einvernehmliche Lösung ohne Gericht. Je nach gewähltem Schutz – Komfortschutz oder Topschutz – gelten unterschiedliche Höchstbeträge pro Fall und pro Jahr, wobei für bestimmte Rechtsbereiche gesonderte Grenzen gelten.
Häufige Fragen
Was ist die Aufgabe eines Mediators?
Der Mediator ist Vermittler in einem Kommunikationsprozess. Er versucht, außergerichtlich eine Einigung zu erreichen, spricht dabei aber keine Empfehlungen aus und entscheidet nichts.
Wie hoch ist die Leistung im Komfortschutz?
Im Komfortschutz greift eine max. Höhe des Mediationsverfahrens von 2.000 EUR pro Fall und 4.000 EUR max. pro Jahr. Ausnahme: Familien-, Lebenspartnerschaft- und Erbrecht bis zu 1.000 EUR pro Fall.
Welche Beträge bietet der Topschutz?
Der Topschutz bietet eine höhere Versicherungssumme von 3.000 EUR pro Fall und 6.000 EUR max. pro Jahr. Ausnahme: Familien-, Lebenspartnerschaft- und Erbrecht bis zu 1.500 EUR pro Fall.
Für welche Rechtsbereiche gelten abweichende Grenzen?
Für Familien-, Lebenspartnerschaft- und Erbrecht gelten gesonderte Höchstbeträge: bis zu 1.000 EUR pro Fall im Komfortschutz und bis zu 1.500 EUR pro Fall im Topschutz.