Bei der Domcura Rechtsschutz gilt nach Vertragsabschluss grundsätzlich eine Wartezeit von 3 Monaten – doch für viele Leistungsarten entfällt sie ganz, während für bestimmte Vorsorgeleistungen 6 Monate gelten. Hier erfahren Sie, welche Frist wann greift.
Generell haben wir eine Wartezeit von 3 Monaten. Es gibt jedoch Ausnahmen:
Keine Wartezeit gilt bei folgenden Leistungsarten:
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht-Rechtsschutz
- Opfer-Rechtsschutz
3 Monate Wartezeit greifen bei folgenden Leistungsarten:
- Arbeits-Rechtsschutz
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
- allgemeiner Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (nicht in Steuer-Bußgeldverfahren)
- Sozial-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz
6 Monate Wartezeit gelten für:
- Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügung
- Testamentserstellung
Was bedeutet das konkret?
Eine Wartezeit ist der Zeitraum nach Vertragsabschluss, in dem für bestimmte Leistungsarten noch kein Versicherungsschutz besteht. In der Rechtsschutzversicherung gilt hier grundsätzlich eine Wartezeit von 3 Monaten. Für einige Leistungsarten – etwa im Schadenersatz- oder Straf-Rechtsschutz – besteht der Schutz jedoch sofort, während für Vorsorgeleistungen wie Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testamentserstellung eine längere Frist von 6 Monaten vorgesehen ist. Diese Darstellung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wie lange ist die allgemeine Wartezeit?
Generell gilt eine Wartezeit von 3 Monaten. Es gibt jedoch Ausnahmen mit keiner oder längerer Wartezeit.
Für welche Leistungsarten gilt keine Wartezeit?
Keine Wartezeit gilt beim Schadenersatz-, Disziplinar-, Standes-, Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz sowie beim Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht- sowie Opfer-Rechtsschutz.
Wann greifen 3 Monate Wartezeit?
3 Monate Wartezeit greifen beim Arbeits-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, beim allgemeinen Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, beim Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (nicht in Steuer-Bußgeldverfahren) sowie beim Sozial- und Verwaltungs-Rechtsschutz.
Für welche Leistungen gelten 6 Monate Wartezeit?
6 Monate Wartezeit gelten für Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testamentserstellung.