Bei der Domcura Rechtsschutz gibt es für die Mitversicherung von Kindern keine feste Altersgrenze: Auch volljährige Kinder bleiben unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert und genießen so weiterhin familiären rechtlichen Schutz. Entscheidend sind der Familienstand und der Zeitpunkt der ersten dauerhaften Berufstätigkeit.
Eine Altersbegrenzung gibt es hier nicht. Volljährige Kinder sind mitversichert, solange sie
- unverheiratet sind bzw. nicht in einer eingetragenen oder nicht ehelichen Lebenspartnerschaft leben,
- und noch keine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit mit einem leistungsbezogenen Entgelt aufgenommen haben.
Was bedeutet das konkret?
Kinder bleiben in der Rechtsschutzversicherung mitversichert, ohne dass ein bestimmtes Höchstalter erreicht wird. Auch erwachsene Kinder sind weiterhin geschützt, solange sie ledig sind und noch keinen dauerhaften, bezahlten Beruf ausüben. Der Schutz endet also nicht automatisch mit einem Geburtstag, sondern richtet sich nach dem Familienstand und dem Berufseinstieg.
Häufige Fragen
Gibt es eine Altersgrenze für die Mitversicherung von Kindern?
Nein, die Domcura Rechtsschutz legt keine Altersgrenze für die Mitversicherung von Kindern fest.
Sind auch volljährige Kinder mitversichert?
Ja, volljährige Kinder sind mitversichert, solange sie unverheiratet sind bzw. nicht in einer eingetragenen oder nicht ehelichen Lebenspartnerschaft leben.
Wann endet die Mitversicherung eines Kindes?
Die Mitversicherung besteht bis zur Aufnahme einer auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit mit einem leistungsbezogenen Entgelt.
Bleibt ein Kind trotz Heirat mitversichert?
Nein, volljährige Kinder sind nur mitversichert, solange sie unverheiratet sind bzw. nicht in einer eingetragenen oder nicht ehelichen Lebenspartnerschaft leben.