Im Rahmen der Domcura Rechtsschutz sind die im Haushalt des Versicherungsnehmers lebenden Eltern und Großeltern mitversichert – vorausgesetzt, es liegt keine eigene Erwerbstätigkeit vor. So profitieren auch nahe Angehörige unter einem Dach vom vereinbarten Schutz.
Die im Haushalt des Versicherungsnehmers lebenden Eltern und Großeltern sind mitversichert, sofern keine eigene Erwerbstätigkeit vorliegt.
Was bedeutet das konkret?
Wohnen Eltern oder Großeltern mit im Haushalt des Versicherungsnehmers, sind sie in den Rechtsschutz einbezogen. Voraussetzung dafür ist, dass sie keiner eigenen Erwerbstätigkeit nachgehen. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Sind Eltern und Großeltern mitversichert?
Ja, die im Haushalt des Versicherungsnehmers lebenden Eltern und Großeltern sind mitversichert, sofern keine eigene Erwerbstätigkeit vorliegt.
Welche Voraussetzung gilt für den Mitversicherungsschutz?
Der Schutz besteht, sofern keine eigene Erwerbstätigkeit der Eltern oder Großeltern vorliegt.
Müssen die Eltern und Großeltern im Haushalt leben?
Ja, es sind die im Haushalt des Versicherungsnehmers lebenden Eltern und Großeltern mitversichert.
Gilt der Schutz auch bei eigener Erwerbstätigkeit?
Nein, die Mitversicherung gilt nur, sofern keine eigene Erwerbstätigkeit vorliegt.